Werden Ermittlungen in der Polizei Datenbank gespeichert?

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Hallo,

ja, in unserem System sind bereits die Ermittlungen gespeichert, die Ergebnisse (also mögliche Verurteilungen) werden nur bei Haftstrafen zusätzlich gespeichert.

Kontrolle ich deine oben genannte Person würde bei einer Frage rauskommen: "4 Unterlagen, Betrug, Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung, die letzte Anzeige aus dem Jahr 2016" (z.B.)

Nur bei bewiesener Unschuld (also nicht bei einer Einstellung zwecks mangelnden öffentlichen Interesse) erfolgt von der Staatsanwaltschaft die Weisung, dieses Delikt aus der "Abfrage-Datenbank" zu entfernen. Wobei natürlich bei einer genaueren Suche der Vorgang immer noch in der "Sachbearbeitung-Datenbank" zu finden wäre... (die Datenbanken haben natürlich andere Bezeichnungen, aber damit können nicht-Polizisten immer so wenig anfangen;))

Auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat die Polizei keinen unmittelbaren Zugriff. Aber die Vorgeschichte zu den Ermittlungen,die hat sie sehr wohl in ihren Dateien, also die Anzeigenaufnahme,  ED-Behandlung usw. 

Deshalb: ja, die Polizei bekäme die Info, dass gegen denjenigen Ermittlungen eingeleitet wurden, Ergebnis aber offen. 

Die Polizei ist verpflichtet jeden wichtigen Fall an zu nehmen (mind. wie beleidigung) die Daten müssen sie alle bei sich habe also ja sie haben die Daten.