Werden die Kosten wegen nicht Teilnahme an einer Klassenfahrt ( wegen Krankheit ) zurückgestatet?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Maja,

"das Oberverwaltungsgericht Koblenz (09.10.2003, Az.: 2 A 11188/03) hat entschieden, dass die Eltern des erkrankten Kindes die Kosten für die Klassenfahrt nicht erstattet bekommen. In der Begründung heißt es, dass es weder der Schule noch den anderen Eltern zuzumuten sei, das Erkrankungsrisiko zu tragen. Dies liege ausschließlich bei den jeweiligen Eltern.

Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es daher äußerst sinnvoll, bei Klassenfahrten für die Schüler eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese sind äußerst günstig, sichern aber das Krankheitsrisiko vollständig ab. Eine solche Versicherung kostet ab ca. 2 Euro pro Teilnehmer. Die Eltern, deren Kind erkrankt, bekommen dann die Reisekosten von der Versicherung erstattet. Für Klassenfahrten empfiehlt sich daher dringend der Abschluss einer solchen Reiserücktrittsversicherung."

Dies und mehr kannst du nachlesen unter

http://www.experto.de/b2c/familie/kinder/klassenfahrt-wer-traegt-die-kosten-bei-krankheit-eines-schuelers.html

majaaaaaaa 
Fragesteller
 02.03.2012, 23:29

Thx für Super Antwort :)

Miroir  02.03.2012, 23:30
@majaaaaaaa

Sehr gerne - und vielen Dank für die Bewertung! - LG! : )

eigentlich schon. bei einer normalen klassenfahrt ohne etwas festes gebucht zu haben, dürfte, dass kein problem sein. der lehrer kann nicht einfach dein geld behalten..

Miroir  01.03.2012, 22:54

Der Lehrer kann das Geld natürlich nicht behalten, denn er sammelt es nur ein! Das Geld bekommt der "Veranstalter" der Klassenreise. Der Lehrer bürgt nicht privat dafür, wenn ein Schüler krankheitsbedingt nicht mitfahren kann!

Optimal01  01.03.2012, 23:06
@Miroir

klar, ich hab darunter jetzt ein klassenausflug von einem tag verstanden. wobei der lehrer eben das geld vorzeitig einsammelt aber noch nichts gebucht ist oder über veranstalter läuft... kommt halt drauf an was das für ne klassenfahrt ist...

Miroir  02.03.2012, 23:28
@Optimal01

Wenn nichts gebucht ist, dann hat auch kein Veranstalter Anrecht auf Bezahlung! Natürlich gibt der Lehrer dann das Geld zurück!

Miroir  02.03.2012, 23:41
@Miroir

Sorry, wenn wir uns missverstanden hatten! : ) LG!

Optimal01  03.03.2012, 15:29
@Miroir

Kein Problem :-)

nein werden sie nicht

wenn das über eine reiserücktrittsversicherung läuft dann ja :)