Urlaub statt Schlechtwettergeld?

2 Antworten

Nein, das darf er nicht.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt nicht ohne Grund den Mindesturlaub zwingend vor. Urlaub soll der Erholung dienen. Er ist nicht dazu da, dem AG zu helfen den Annahmeverzug nach § 615 BGB zu umgehen und das Betriebsrisiko auf den AG/Azubi abzuwälzen.

Nein, darf er nicht