Werbekosten höher als gezahlte Steuern. Wie wird gerechnet?

8 Antworten

Hej Elonis,

unter alleiniger Berücksichtigung der von Dir gezahlten Kirchensteuer (=Sonderausgaben) und der genannten Werbekosten verbleibt von Deinem Bruttoeinkommen ein zu versteuerndes Einkommen von 20.471 €.

Darauf müsstest Du entrichten:

EkSt 2761 €, - Soli 151,85 - KSt (9 %) 248,49 --> Summe: 3161,34

http://www.imacc.de/Steuertabelle/Grundtabellen/Mit_KiSt_9/2014_EinSt_Basis_9_Jahr_1.pdf

Summe der von Dir genannten Steuerbeträge: 3575 €

Differenz = Rückerstattung gesamt = 410,66 €

Setzt man die Kirchensteuer als Sonderausgaben nicht an, ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 20.752 €

Darauf müsstest Du entrichten:

EkSt 2837 €, - Soli 156,03 - KSt (9 %) 255,33 --> Summe: 3248,36

Differenz zu der von Dir genannten = Rückerstattung nur bzgl. der genannten Werbekosten = 326,64 €

Liebe Grüße

Achim

Werbekosten höher als gezahlte Steuern.

Anscheinend hast du etwas falsch verstanden. Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und nicht von der einbehaltenen Steuer.

Also, bei einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von rd. 2.000 EURO monatlich, kommt man auf ein Jahresbrutto von 24.000 EURO.

Der monatliche Lohnsteuereinbehalt wäre daher nur 210,25 Euro gewesen. Die Jahreslohnsteuer hätte nur 2.523 EURO betragen.

Nach Abrechnung von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendunge und Sonderausgaben liegt dein zu versteuerndes Einkommen knapp über 17.500 EURO.

Die darauf entfallende Lohnsteuer würde nur 2.017 EURO betragen.

Warum hat dein Arbeitgeber einen so hohen Lohnsteuerabzug vorgenommen?

So funktioniert das nicht. Kauf dir eine Steuersoftware und/oder den Konz, da ist das genau erklärt.

Vereinfacht gesagt: Es gibt einige Dinge, die kannst du "von der Steuer absetzen". Die Pendlerpauschale gehört dazu, aber auch z.B. deine Krankenversicherungsbeiträge.

Das, was du von der Steuer absetzt, geht vom Bruttoarbeitslohn weg. Es ist so, als hättest du um so viel weniger verdient. Und den Rest musst du dann versteuern.

Da du dich mit dem Thema offenbar nicht so auskennst, es sich bei dir aber sicher lohnen dürfte, würde ich mir echt dieses Jahr mal so eine Steuersoftware holen.

PatrickLassan  09.01.2014, 08:59

die kannst du "von der Steuer absetzen"

Das sagt man zwar so, aber das führt dann eben zu Missverständnissen. Abgesetzt werden die genannten Beträge nämlich von den Einnahmen (wenn es sich um Werbungskosten handelt) oder von der Summe der Einkünfte(z.B. Versicherungsbeiträge) und NICHT von der Lohnsteuer.

agentharibo  09.01.2014, 16:21

Vor Jahren noch konnte man eine Arbeitnehmersteuererklärung auf einem Bierdeckel errechen. Mit Einführung der Sondertatbestände und Günstigerrechnung ist das nicht mehr so einfach. Aber ein Einkommensteuerrechner im Internet tut es auch. Den Konz kann man sich als Klopapierersatz auf die Toilette legen. Dort werden zu viele Einzelfallentscheidungen zitiert, die in der Praxis nicht verbindlich sind.

Du bekommst bei einem Spitzensteuersatz von ca. 25 % für die Werbekosten von 3360 € (nach Abzug der diversen Freibeträge werden etwa 2000 € noch angerechnet) ca. 500 Euro wieder zurück. Also nur die Steuern für diese Werbungskosten. Fahrtkosten kannst du vollständig nur vom Arbeitgeber bekommen. Ohne Gewähr...

agentharibo  09.01.2014, 16:16

Schon mal eine Steuerberechnung gemacht, oder ist das eine Vermutung. Von einem Spitzensteuersatz von 25 % dürfen wir bestenfalls träumen.