Durchschnitssteuersatz berechnen

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Aber wie komme ich auf die 17.004,00 € oder die 28,34 %, wenn mir nur ein Einkommen von 60.000,00 € und der Grenzsteuersatz von 42 % gegeben ist?

Gar nicht.

Ohne zusätzliche Angaben (nämlich die komplette Steuerformel, ersatzweise Tabellen) lässt sich die geschuldete Einkommensteuer nicht berechnen. Und damit ist die Angabe des Grenzsteuersatzes überflüssig.

Einkommensteuertabelle oder selbst rechnen. Der Tarif steht in § 32 a Einkommensteuergesetz,

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Hallo Flexnice nach § 32a Abs. 1 Nr. 4 EStG ist folgende Formel bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe 60.000,--€ zu rechnen:

0,42 (Grenzsteuersatz :100) * X (auf einen vollen Betrag abgerundete zu versteuerndes Einkommen)-8196 d.h. in deinem Fall:

0,42*60.000,--€ = 25.200,--€ -8196 = 17.004,--€ Einkommensteuern.

In § 32 a EStG sind 5 Formel angegeben je nach Höhe des zu versteuerndem Einkommens musst du die entsprechende Formel nehmen und erhälst so die Einkommensteuer.

Wenn du aber die Höhe des Durchschnittssteuersatz errechnen willst benötigst du erst die erste Formel um die Einkommensteuer zu errechnen und danach wendest du nur den Dreisatz an und hast den Durchschnittssatz. Also 17004*100/60000= 28,34% oder du hast eine Jahresgrundsteuertabelle dann kannst du gleich den Durchschnittsteuersatz berechnen nach folgender Formel:

ermittelte Lohnsteuer / Eingangsstufe der Grund-oder Splittingtabelle für die ermittelte Lohnsteuer = Steuersatz für deinen Fall heißt das:

Laut Grundtabelle ist die am nächsten gelegene Eingangsstufe entweder 59.976,-- oder 60012,-- und dafür bezahlst du entweder 16.993,-- oder 17009,-- Lohnsteuer. Daraus resultiert folgender Steuersatz: 16.993,-- / 59.976,-- =0,2833 oder 17009,-- / 60012,-- = 0,2834

Ich hoffe ich konnte dir etwas Klarheit verschaffen.

dazu benötigst Du die entsprechende Formel nach § 32a EStG:

bei zvE Alleinstehend (2013) von 60.000 € = 0,42 *zvE (=60.000) - 8.239 = 17.004 €

17.004 sind 28,34% von 60.000