Wer zahlt Wasserrechnung?

5 Antworten

Ihr habt ein ganzes Haus gemietet. Damit habt ihr wesentlich mehr Verpflichtungen, als die Mieter in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses.

So habt ihr z. B. auch gewisse Kontrollpflichten. Zum Beispiel auch die regelmäßige Kontrolle, ob alle Wasserhähne dicht sind oder ob einer tropft. Auch die Kontrolle, ob nach einem Handwerkerbesuch alles i. O. verlassen wurde. Schließlich gehört auch dazu, dass man ab und zu mal nach den Zählern schaut, ob die gemessenen Mengen im grünen Bereich sind.

Nach der abgeflossenen Menge zu urteilen, bist Du dieser Kontrollpflicht sehr lange nicht nachkommen. Der Vermieter kann am allerwenigsten dafür. Den Heizungsbauer verantwortlich zu machen, wird vermutlich daran scheitern, dass in seinen AGB's ebenfalls die Verantwortung für eine solche Panne ausgeschlossen sein wird.

Was Du nicht schreibst: Wer bemerkte, dass soviel Wasser abgeflossen ist? Wie lange nach der ominösen Heizungswartung war das? Wie lange wohnt ihr schon in dem Haus?

Der Vermieter hat nun getan, was er konnte. Der Rest ist nun Eure Sache.

Im Übrigen: Wenn irgendwo im Haus ein Wasserhahn offen ist, hört man es rauschen. Vielleicht nicht ständig und nicht zu jeder Tageszeit. Wenn man in den Keller kommt, hört man das auch. Zwei Geräusche: Das Wasser, das durch die Leitungen strömt und das Geplätscher im Abfluss könnte man ebenfalls hören. Vermutlich habt ihr es auch gehört, aber Euch ist es nie aufgefallen.

Sorry, aber ihr könntet vor Gericht gehen und die doofe Heizung verklagen. Was hier eingebaut ist, ist wirklich Stand der Technik und leider haben solche Heizungen keine Sicherung gegen vergessliche Handwerker.

albatros  22.11.2016, 09:02

Ihr habt ein ganzes Haus gemietet.

Nein, nur eine Hälfte. Nun kommt es drauf an, was mietvertraglich mit welchen Pflichten konkret vereinbart ist. Es wird nicht automatisch der Mieter mit der Heizung in seinem Gebäudeteil verantwortlich sein ob und wie die Anlage korrekt funktioniert.

bwhoch2  22.11.2016, 09:16
@albatros

Ein Doppelhaus besteht aus zwei Häusern! Somit ist die Miete einer Doppelhaushälfte. Die Miete eines ganzen Hauses - natürlich nicht des ganzen Doppelhauses, sonst hätte ich das auch so geschrieben.

albatros, Wortklauber!

Der Unterschied zu einer Mietwohnung besteht meistens darin, dass man auch die Technik im Haus hat und man eben auch verpflichtet ist, die richtige Funktion mit zu überwachen, wie das jeder Hausherr zu machen hat.

Es wird nicht automatisch der Mieter mit der Heizung in seinem
Gebäudeteil verantwortlich sein ob und wie die Anlage korrekt
funktioniert.

Da der Vermieter in der Regel keinen freien Zugang hat, um die Technik zu überwachen, ist der Mieter auch ohne große Vereinbarungen im Mietvertrag dafür verantwortlich, dass im Falle einer Fehlfunktion der Vermieter oder Wartungsdienst oder Reparaturservice beauftragt wird. Primär ist der Vermieter zuständig, dass die Heizung bspw. überhaupt funktioniert. Aber wenn sie mal läuft und es gibt Betriebsstörungen, muss sich der Mieter darum kümmern, zumindest dem Vermieter Bescheid geben.

Hier handelt es sich aber gar nicht um eine Fehlfunktion, denn dass der Wasserhahn funktionierte, wurde eindrucksvoll bewiesen. Dass es auch möglich war, den Hahn einfach mal zu zu drehen, hat sich bestimmt auch längst heraus gestellt.

Ansonsten hat der Mieter zu wenig Sorgfalt auf die Überwachung der Anlage gelegt. Wenn er sich nicht damit auskennt, hätte er mal den Vermieter, den Heizungsbauer oder auch den Kaminkehrer fragen können, um sich die wesentlichen Dinge, auf die es ankommt, zeigen zu lassen.

Wie lange dauert es, bis 1 Mio Liter Wasser durch ein normales Ventil ausfließen?

Alle unsere Mieter, die für die Überwachung der Heizung zuständig sind, erhalten von uns oder vom zuständigen Kaminkehrer eine Grundeinweisung, damit sie in der Lage sind es zu erkennen, wenn was nicht richtig funktioniert. Unsere Erfahrungen damit sind durchwegs gut.

Wer betreut die Anlage? Der Vermieter oder ihr, da sich diese in eurer Hälfte befindet? Wer beauftragt die Wartung?

Der Hahn kann nichts dafür, dass er nicht abgedreht wurde. Auch gegen die Installation spricht nichts, weil es stand der Technik ist. Da ihr die Mieter seid, wird der Eigentümer logischweise das Geld von euch verlangen. Ihr wohnt da und habt somit die Verantwortung. Für die Zukunft empfehle ich euch, den Schlauch grundsätzlich vom Hahn zu lösen. Wenn ihr Nachweisen könnt, dass der Heizungsinstallateur dafür verantwortlich ist, könnt ihr den Betrag von ihm einfordern.

rechnet man mit einem Mittelwert eines Wasserpreises von 1,70 € je cbm, wurden 2940 Kubikmeter (= fast drei Millionen Liter!!!) verbraucht. Das sind 100 LKW voll!

Sorry, aber wie kann man so etwas nicht merken???

Nach einer Heizungswartung musst Du doch auch eine Abnahme gemacht haben. Wenn dann das Wasser rauschte, müsstest Du es auch gemerkt haben, dass da was nicht stimmt.

Der Wasserverlust geschah also nicht unbemerkt. Wenn Du den Leistungsnachweis des Handwerkers einfach unterzeichnet hast, ohne zu prüfen, ist das Dein Problem.

An dieser Anlage befand sich ein Hahn am Warmwasserrohr. An diesem Hahn war ein Schlauch welcher zum Gully führte.

das ist ja eine sehr unprofessionelle lösung...

Der Schaden belief sich auf ca 5000 Euro. Der Hahn selbst war intakt aber offen.

und wieso merkt man nicht, dass tag und nacht wasser läuft?

natürlich seid ihr da in der pflicht.. wer denn sonst?

TeddyWestside82 
Fragesteller
 21.11.2016, 14:25

Bin ich als Laie verpflichtet sowas zu erkennen? Woran? Man hat nichts dergleichen gehört

WerWeissEsDoch  21.11.2016, 14:40
@TeddyWestside82

dein kommi ist zu albern, als dass ich darauf eingehe...

stefan1531  21.11.2016, 14:53
@TeddyWestside82

ob ein Wasserhahn geöffnet oder geschlossen ist, kann man als Laie schon erkennen.