Wer übernimmt Kosten für Klempner bei Wasserschaden im Eigenheim?

6 Antworten

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Es ist richtig, dass nur die Schäden selbst übernommen werden. Ist auch logisch, denn jede Handwerkerrechnung ist grundsätzlich selbst zu tragen. Die Versicherung hat euch die korrekte Auskunft erteilt. Zum Regressanspruch gegenüber der Firma, die die Heizungsanlage eingebaut hat, kann ich nichts sagen, da Regressansprüche immer sehr Einzelfallbezogen sind.

Na, das ist ja ein Quatsch. staun

Entweder reguliert die Versicherung den Schaden, weil er laut Vertrag mit abgedeckt ist, oder sie tut es nicht.

Aber wenn sie es tut, dann komplett. Dazu gehört natürlich die Klempnerrechnung.

Und diese ist natürlich ein "Folgeschaden". Schließlich hättet ihr den ohne den Ventilschaden gar nicht gebraucht.

Manche Versicherungen sind drauf - da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich...

Die Firma hingegen werdet ihr nach über 2 Jahren ganz sicher nicht belangen können, wenn ein Ventil abpfeift. Das kann ja immer mal passieren.

Weltenwandlerin  22.09.2010, 17:32

oh, da liegst du komplett falsch. Das auslösende Ereignis, in diesem Fall der Ventilschaden, wird nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Überleg mal logisch: dann warte ich bei jeder anstehenden Reparatur, bis ein Schaden auftritt, stehe mit dem Kübel daneben, lasse einen Liter auslaufen und schon hab ich einen Wasserschaden und die Versicherung muss dann die Reparatur auch zahlen. Das ist jetzt überzogen, aber zeigt auf, dass eben diese Sache nicht so ist, wie du meinst. Eine Hausratversicherung übernimmt immer nur die Schäden, die eben durch solche Ereignisse entstehen, jedoch nie das Ereignis selbst.

Die Klempnerrechnung hat mit dem Schaden als solches nichts zu tun, es handelte sich um Materialermüdung, Materialfehler oder Einbaufehler... das ist alles Sache des Eigentümers und nicht der Versicherung.

Weltenwandlerin  22.09.2010, 17:40

Im übrigen solltet ihr euch mal auch überlegen, was der Begriff "Hausrat" genau bedeutet.. Hausrat sind Möbel, Teppiche usw. Grundsätzlich alles, was nicht fest mit dem Haus verankert bzw. verbunden ist. Allein hier fällt eine Heizungsanlage schon garnicht in den Hausrat. Wenn, dann käme die Gebäudeversicherung in Frage, doch hier ist eine Heizungsanlage auch ausgeschlossen.

Wenn die Anlage 2008 von einem Professionisten eingebaut wurde, müsstest Ihr noch Gewährleistung haben (im Bau normal 3 Jahre auf sowas). Allerdings hättet Ihr dann auch DEN Klempner rufen müssen, der die Anlage installiert hat... (Mängelbehebung) - das wird ein ganz schwieriger Fall, ich denke, die Kosten bleiben bei Euch... Die Versicherung von Euch muss das auf keinen Fall zahlen.

Hallo Lanzelottchen, wenn Eure Hausratversicherung, Wasserschaden beinhaltet, muß sie auch für die Reparaturkosten übernehmen. Lese doch bitte mal die Hausratsversicherungsbedingungen durch! Es werden eigendlich ja auch die Folgeschäden übernommen. So steht es jedenfalls in unserer Police! Mit freundlichem Gruß, Hk.

Weltenwandlerin  22.09.2010, 17:53

von wegen.. allein der Begriff "Hausrat" besagt doch schon, WAS versichert ist. Nämlich die Schäden am Hausrat.. siehe einfach oben meine Erläuterung.. Eine Heizung ist kein Hausrat, sondern Teil des Gebäudes. Man sollte sich schon ein bisschen auskennen im Versicherungsrecht.

Überprüfen was in den Versicherungspolicen steht. Die Firma die das Ventil eingebaut bzw. die Anlage kann nicht belangt werden. Ventile können verschleißen.