Wer zahlt Reparatur und Material nach Wasserschden an der Holzdecke?

6 Antworten

Nun, das ist bei jedem Haftpflichtschaden so. Wenn Dir jemand in Deine Rostlaube fährt, die keine Chance bei der nächsten TÜV-Prüfung hat, dann kriegst Du im Prinzip auch nicht genug Geld, um Dir ein anderes Auto zu kaufen. Deine Holzdecke ist 22 Jahre alt. Welchen Wert soll die denn noch haben? Und vor allem: Wo soll man gebrauchte Paneele kaufen können, um den tatsächlichen Schaden zu ersetzen? Eventuell fällt die Entschädigung hoch genug aus, daß eine Renovierung ohne Holz möglich wäre?

Auch wem die nur den zeit wert anbieten müssen sie  die repearturkosten auch übernehmen!Darauf würde ich achten!


Die Aussage des Versicherungsvertreters war allerdings schon, dass ich
lediglich einen kleinen Betrag bekomme, da ich ja nicht den Neuwert,
sondern den Zeitwert ersetzt bekomme.

Lass Dich bloß nicht ins Boxhorn jagen !
Natürlich will die Versicherung sparen, aber das darfst Du nicht zulassen.

Melde den Schaden Deiner Gebäudeversicherung
Die ist in erster Instanz für die (Wasser-)Schäden am Wohngebäude verantwortlich. Für Schäden am 'Inventar' ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier den Schaden melden !

Die Gebäude-/Hausratversicherung hält sich dann an den Verursacher. Damit solltest Du dann nicht mehr viel zu tun haben ...



Hier ist ein versicherter Leitungswasserschaden entstanden. Den solltest Du Deiner Gebäudeversicherung  und - falls auch Inventar betroffen ist - Deiner Hausratversicherung melden. Beide Versicherungen regulieren zum Neuwert!

Der (oder die) Sachversicherer werden anschließend, da der Schaden hier schuldhaft von einer Firma verursacht wurde, diese in Regress nehmen und sich von deren Haftpflichtversicherung dann wenigstens den Zeitwert zurückholen.

Das hier beschriebene Vorgehen ist auf jeden Fall der für Dich günstigere Weg, denn vom Schadenverursacher / dessen Haftpflichtversicherer könntest Du tatsächlich nur zum Zeitwert entschädigt werden.

Das ist doch Käse. Die wollen dich nur drücken. Die schadenverursachende Firma ist voll für den Schaden verantwortlich, ob die Versicherung nun (teilweise) zahlt oder nicht.


ist voll für den Schaden verantwortlich

Richtig. Aber beschädigt wurde eine gebrauchte Holzdecke - und gebrauchte Holzdecken sind nun mal nicht viel wert. Es war ja nicht die Holzdecke aus dem Schloss von Versailles. Der Ersatz muß nicht so weit gehen, daß der Geschädigte später mit etwas Besserem dasteht als vor dem Schaden, denn der Geschädigte darf sich am Schadenersatz nicht bereichern.

@GanMar

Der Geschädigte darf aber doch auch nicht geschädigt zurückbleiben, oder?!