Wer zahlt den Anwalt bei einer Miete Rückstand die nun aber beglichen wurde?

7 Antworten

Derjenige, der den Anwalt bestellt, bezahlt ihn auch.

Handelt es sich hierbei um eine Mahnung? Wenn ja, könnte der Vermieter hier höchstens eine angemessene Mahngebühr in Rechnung stellen.

Wenn er allerdings einen Anwalt zur Erstellung einer Mahnung benötigt, dann dürfte das eher in den Bereich der Verwaltungskosten fallen, die Grundsätzlich der Vermieter trägt.

Den Anwalt bezahlt erstmal der, der ihn beauftragt hat. Über alles weitere entscheidet ein Richter - falls der Fall vor Gericht geht.

Wenn hier der Anwalt des Vermieters einfach nur einen Mahnbrief geschrieben hat, dann würde ich die Bezahlung mit Hinweis auf die Schadensminderungspflicht ablehnen. Einen Brief kann der Vermieter auch selbst schreiben.

Bei Mietrückstand ist keine Mahnung notwendig. Ist ein Anwalt beauftragt, die Forderung beizutreiben und schreibt er erstmal den Mieter an, die Mietrückstände binnen einer Frist von ..... zu begleichen, hat dieser die dadurch entstandenen Anwaltsgebühren auch zu bezahlen (Verzugsschaden, Rechtsverfolgungskosten). Es bestände auch die Möglichkeit sofort einen Mahnbescheid zu beantragen, dann wären die Kosten des Anwalts auch darin als vom Schuldner zu bezahlende Kosten aufgeführt - mit Verzinsung! Es ist nicht richtig, dass der den Anwalt zu bezahlen hat, der ihn beauftragt hat. Klar schuldet er gegenüber dem Anwalt dessen Honorar, kann es sich aber vom Schuldner wieder holen, da erst durch sein Verhalten der Anwalt eingeschalten wurde.

Im Idealfall wird wegen Mietrückständen kein Anwalt eingeschatet, im Zweifelsfall gibt es Mahngebühren oder Ähnliches. Wenn dein Vermieter jetzt dennoch Anwaltskosten geltend machen will, muss das im Prinzip ein Gericht entscheiden, wer und wieviel getragen werden muss. Wenn es sich um einen geringen Betrag handelt, weil du von einem Anwalt angeschrieben wurdest, würde ich in den sauren Apfel beißen und die 20€ bezahlen. Ansonsten solltest du dir deinerseits einen Rechtsvertreter suchen, der wird dir die Optionen in deinem speziellen Fall erläutern können.

Derjenige der den Anwalt beauftragt hat, muss ihn auch zahlen. 

Außer derjenige hat eine Rechtschutzversicherung, von der er vor Einschalten des Anwaltes die Kostenübernahme eingeholt hat. Dann zahlt er den Selbstbeteiligungsbetrag an den Anwalt und den Rest übernimmt die Versicherung. Aber man muss zuerst die Versicherung informieren und ins Boot holen. 

Bei einer nicht bezahlten Miete liegt aber die Schuld klar auf der Hand und ein Anwalt ist nicht notwendig. Daher werden Versicherungen wohl keine Kostenübernahme machen.