Wer zahlt den Wasserschaden durch den Mieter?

13 Antworten

Hier ist die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig. Der Mieter muss den Schaden dort melden. Sofern er denn eine Versicherung hat...

.... ich lasse mich aber nicht mit Zeitwerten abspeisen, wenn die VGV die komplette Reparatur bezahlt.

Ich würde mal das ganze Step für Step machen und nich so viel "mischen". Hat der Mieter Geld, dann nehme ich einen Anwalt der den Schaden abrechnet und einklagt.

Das macht der ganz alleine und bis zum Ende.

Hat der Mieter nix, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Man kann jedoch die Kaution dafür nutzen und dann auch wiedereinzahlen der Kaution bestehen.....

Das macht der Anwalt.

.... der Hauseigentümer, denn der hätte eine VGV mit Baustein Leitungswasser versichern können.

Alles doch ganz einfach und so wie beim Auto. Habe ich VK, wird mein Schaden geordnet, habe ich keine, ordne ich selber mit meiner Geldbörse.

Vielleicht kommt aber Hilfe aus dem Rathaus. Ich höre und lese immer wieder, dass die Damen und Herren Bürgermeister für die sammeln lassen, die sich Versicherungsbeitrage ersparen.

Also meines Erachtens müsste doch wohl der Mieter als Verursacher oder halt seine Versicherung zahlen - es ist ja kein Leitungsbruch gewesen...

T3Fahrer

@T3Fahrer

In der Gebäudeversicherung sind Schäden durch Leitungswasser versichert und Leitungswasser ist frisches Wasser das aus einem dafür vorgesehenen Gefäß (das sind zb. Wasserleitungen, Badewannen, Boiler usw.) austritt.

Eine Gebäudeversicherung reguliert übrigens zunächst ungeachtet der fremden Verursachung zum gleitenden Neuwert und holt sich den Wiederbeschaffungswert / Zeitwert vom Verursacher zurück

@T3Fahrer

... und wer bezahlt die Lücke bei so einer Vorgehensweise? Eine PH leistet nur bei Haftung, sehe ich hier nicht, und auch nur den Zeitwert.

Eine VGV, die ja der Mieter bezahlt (!), bezahlt ja die komplette Reparatur. Also einfach einmal die persönliche Absicherung überdenken.

@schleudermaxe

Die Lücke zahlt der Hauseigentümer.

Diesen Schaden hat eindeutig der Mieter verursacht. Er hätte die Pflicht gehabt das Befüllen der Badewanne zu beaufsichtigen. Dieses Versäumnis lässt sich mit nichts entschuldigen, selbst nicht wenn er darüber eingeschlafen wäre. Das nennt man fahrlässiges Verhalten.

Der Mieter sollte optimalerweise eine Haftpflichtvericherung haben, die dafür dann aufkommt. Ansonsten muss er den Schaden selbst bezahlen.

Ihr solltet den Mieter auffordern, den Schadenfall seiner Versicherung zu melden. Falls er keine hat hört ihr das ja dann.

Quatsch! Der Mieter bezahlt die Beiträge für die VGV und die bezahlt die komplett nötige Reparatur, eine PH nur bei Haftung, sehe ich hier nicht, zum Zeitwert.

Wer bezahlt dem Vermieter den Rest? Du etwa, bei so einem aberwitzigen Tipp?

@schleudermaxe
Der Mieter bezahlt die Beiträge für die VGV und die bezahlt die komplett nötige Reparatur,

soweit erstmal richtig

Falsch ist aber die Fortsetzung des Satzes...

Der Mieter hat durchaus fahrlässig gehandelt wenn durch sein Verschulden die Badewanne übergelaufen ist und er ist daher gegenüber der Wohngebäudeversicherung (ich unterstelle mal, das es eine gibt) zum Schadensersatz zum Zeitwert verpflichtet.

Die Unterscheidung zwischen gleitendem Neuwert und Zeitwert / Wiederbeschaffungswert dürfte bei solchen Schäden ausser Acht zu lassen sein...

Fakt ist, die Decke wurde durch das Wasser so beschädigt worden, dass eine Wiederherstellung des alten Zustands erforderlich ist. Damit ist der Verursacher höchstwahrscheinlich zum Schadensersatz der gesamten Reparaturkosten verpflichtet. Niemand kann hier verlangen altes Baumaterial oder alte Farbe zu verwenden sofern die Beschädigte Decke nicht schon vorher in einem vollkommen verwahrlosten Zustand war. Nur dann könnte man sich evtl. darauf einigen das die Reparatur aber nicht der Anstrich vom Verursacher zu erstatten sind.

@verreisterNutzer

.... nee, ist er eben nicht, so meine Erlebnisse aus meinen umfangreichen Bestand!

Der Mieter bezahlt zudem die Beiträge für die VGV, also bitte!

@schleudermaxe

Bleib sachlich schleudermaxe. Man kann über alles diskutieren, denn dafür ist ja die Kommentarfunktion gedacht. Aber was als Quatsch bezeichnen hilft niemandem.

Du kannst nicht ernsthaft der Meinung sein, dass der Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleiben soll, während der Mieter oben den Schaden hätte verhindern können, wäre er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen.

Dieses Versäumnis lässt sich mit nichts entschuldigen

doch, das lässt sich sehr wohl entschuldigen.... nämlich mit Fahrlässigkeit schlimmstenfalls auch mit grober Fahrlässigkeit

Nur Vorsatz ließe sich nicht entschuldigen.... ansonsten gitl.... sowas passiert schon mal. Ich glaube in jedem Haushalt ist schon mal ein Hemd oder T-Shirt unter dem Bügeleisen verbrannt und auch schon mal ein Eimer oder ein anderes Gefäß übergelaufen, ob es dadurch zu einem Schaden kommt oder nicht sei mal dahin gestellt. Solche Vorgänge passieren, davon kann sich niemand freisprechen, aber genau dazu hat man eine private Haftpflichtversicherung die in solchen Fällen die Regulierung der daraus entstandenen Schäden für ihre Versicherten ausgelicht.

Ansonsten top Antwort wenn man im Folgenden Satz eine Ergänzung vornimmt:

Der Mieter sollte optimalerweise eine Haftpflichtvericherung haben, die dafür dann aufkommt.

richtig wäre:

Der Mieter sollte optimalerweise eine Haftpflichtvericherung haben, die auch für das Risiko "Mietsachschäden" eintritt und dann für die "Schadensersatzpflicht des Mieters" eintritt. (eine Haftpflichtversicherung übernimmt keine Zahlungsverpflichtungen, sie tritt lediglich für Forderungen gegenüber ihren Versicherten ein)

Gleichwohl das der Schaden an der Decke kein Mietsachschaden ist sondern nur der Schaden der an Mietsachen passiert für die der Mieter das finanzielle Risiko trägt (zb. Fußboden im gemieteten Badezimmer)

@verreisterNutzer

Wenn du einen Verkehrunfall verursachst, bei dem jemand verletzt wird, dann hast du auch direkt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals. Da kannst du auch nicht sagen, war nur ein Unfall, wollte ich nicht.

So viel zum Thema Fahrlässigkeit als Beispiel. Man steht im Leben immer sprichwörtlich gesagt mit einem Beim im Knast. Man muss gerade stehen wenn was passiert.

Du kannst sagen, es kann passieren, dass die Wanne überläuft. Ja. Doch was nützt das dem Eigentümer bzw Bewohner darunter??? Nichts! Er kann noch weniger dafür. Der Mieter oben hätte es verhindern können.

Ich bleibe dabei, der Mieter oben hat den Schaden zu bezahlen. Wenn er keine Haftpflicht hat, die solche Schäden zahlt, dann aus eigener Tasche!

Wer einen Schaden verursacht der haftet auch dafür.

Wenn der Verursacher versichert ist, kann dieser seine Versicherung hierfür in Anspruch nehmen.

Wenn der Verursacher auf die Ausgleichsforderung nicht reagiert, kann ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden, die Kosten hierfür zahlt ebenfalls der Verursacher.

.... der Verursacher, hier Mieter, bezahlt aber für die VGV! Warum sollte er ein weiteres Mal bezahlen müssen, nur weil z.B. ein Vermieter so etwas nicht abschließt.

Wenn mir ein Dachziegel beim Sturm auf meine Kiste donnert, bezahlt ja auch meine TK und nicht der Hausbesitzer!

@schleudermaxe

Das wäre, wenn sie dann den entsprechenden Umfang hat, die von mir erwähnte Versicherung.

Wenn der Umfang der verbundenen Wohngebäudeversicherung die Unachtsamkeit des Mieters nicht abdeckt, was durchaus im Rahmen des Möglichen liegt, muss geprüft werden ob eine andere Versicherung den Schaden abdeckt. Ansonsten zahlt der Mieter den Schaden aus eigener Tasche!

@ProfDrDrStrom

... seit wann soll das so sein und wo steht das?

Wenn ich auf meine TK verzichte, bezahlt ja auch nicht der Hauseigentümer, nur weil es sein Ziegel ist. Also bitte!

@schleudermaxe

Das steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen, erst lesen, dann monieren!

@schleudermaxe
der Verursacher, hier Mieter, bezahlt aber für die VGV!

Nein - dies tut er ja gerade nicht, da der Hauseigentümer keine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.