Wer trägt Entrümpelungskosten nach Todesfall?

6 Antworten

Für die Entsorgung / Entrümpelung sind (wie bei einer Mietwohnung auch) die Erben gemeinsam verantwortlich. Ich kann aber deinen Bruder auch verstehen - was hat er denn bekommen als dir das Haus überschrieben worden ist?

Je nach dem wie viel Geld dein Bruder erhalten hat finde ich seinen Vorschlag fair.

Wenn der Nachlass eindeutig geregelt ist geht dies an die Erben. Wenn der Nachlass im Haus dir gehört, musst du diesen auch entrümpeln.

Ich glaube in diesem Fall sind das recht eindeutig deine Verpflichtungen für die Entrümpelungs-Kosten aufzukommen.

Hier wird es genauer beschrieben:

www.yamadua.com - Wer zahlt die Entrümpelungs-Kosten im Todesfall

Woher ich das weiß:Recherche

"Das Haus, in dem meine Mutter gelebt hatte, ist mir vor vielen Jahren überschrieben worden."

Du hast hier ein Haus bekommen, welches vom Wert her die Kosten einer Entrümpelung doch wohl um ein vielfaches übersteigt! Dieses Haus hast Du von Deiner Mutter (!!) bekommen! Dein Bruder bekommt "das wenige Bargeld", Du hingegen ein Haus!

Überlege Dir einmal selbst, ob Du Dich hier nicht mal selbst auf den Hosenboden setzt, einen Container bestellst für nicht mehr nutzbare Sachen, Du brauchbare Sache noch verwertest (z.B. verkaufen oder selbst nutzen) und Du das Problem selbst in die Hand nimmst! Ein Haus bedeutet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch Verpflichtung!

Entrümpeln gehört zum Nachlass, die Erben müssen das aus dem Geld bezahlen, das vorhanden ist genau wie die Beerdigungskosten. Du hast das Haus, dein Bruder "nur" Geld. Da ist es doch nur legitim, wenn ihr es so macht.

Du hast das Haus bekommen. Dein Bruder kriegt ein bißchen Bargeld. Und dann soll er sich auch noch an der Entrümpelung beteiligen? Da würde ich auch nicht mit machen.

Zudem das haus gehört dir, das ist alleine deine Sache.

Dass es immer zum Streit kommen muss, wenn es um Erbsachen geht???