Kann ich eine Hausschenkung rückgängig machen?

5 Antworten

Vertrag ist Vertrag (es ist genau genommen hier ja keine Schenkung), aber es gibt §928 BGB:

(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.

Nein, nicht nach mehreren Jahren. Aber du kannst es verkaufen. Das Wohnrecht deines Vaters muss nur im Vertrag stehen. Und eventuell hat er ein Vorkaufsrecht. Nimm die Verträge, die ihr habt und geh damit zum Anwalt, der ist der einzige der dir deine genauen Möglichkeiten erklären kann.

Nein, wenn die Schenkung notariell beurkunde wurde, kannst du die Schenkung nicht rückgängig machen.

Andererseits stellt sich mir die Frage, warum du die Schenkung rückgängig machen willst. Du bist die gesetzliche Erbin und wirst das Haus eh irgendwann bekommen.

Er hat ein lebenslanges Nießbrauchsrecht. Also ist doch alles geregelt.

Für dich bestünde noch die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen. Das kannst du auch mit dem Nießbrauchsrecht machen. Das drückt den Preis. Aber da du das Haus zurückgeben wolltest, sollte das eh kein Argument sein.

Wer will aber ein haus kaufen wenn man gefasst sein muss das irgendwann mal ein alter Mann vor der Tür steht der auf sein zimmer pocht

"kann mir jemand sagen ob ich von dieser schenkung zurück treten kann!?"

Nein, aber verkauf es doch. Der Verkaufspreis wird zwar sinken mit dem Wohnrecht, aber ein bisschen was ist immer noch etwas ne? ;)

Du kannst es ihm schenken. Problem gelöst

oder mir^^