Wer ist für das Streichen der Innenfenster -Velux zuständig?

2 Antworten

Da Fenster ja immer gemeinschaftliches Eigentum ist, kann eine WEG vereinbaren, wer was zu wuppen hat. Schaue also einfach in die TE.

Gleiches gilt ja dann auch meist für die Wohnungseingangstür etc. Balkon-/Terrassentür.

Wenn denn darüber keine Vereinbarung (TE!) getroffen wurde, so ja der Kommentar, dann bezahlt die WEG eben alles und gut ist. Viel Glück.

Merke: Ein Beschluß reicht nicht, so jedenfalls der BGH. Dafür fehlt den Eigentümern die Potenz.

Fenster sind normalerweise Gemeinschaftseigentum. Geregelt wird das in der Praxis aber individuell. Ist das Streichen der Fenster dringend würde ich den Verwalter anrufen und eine Instandhaltungsmassnahme anmelden. Ansonsten würde ich das als Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlungen setzten. Sollten die Miteigentümer der Meinung sein, dass Du Dich selbst darum kümmern musst, würde ich darauf hinweisen, dass Fenster Gemeinschaftseigentum sind. Sollten sie kaputt gehen, muss die WEG für den Schaden aufkommen.

Da ich 80 % der Kosten trage, hoffte ich, dass es sich um Innenmaßnahmen-Schönheitsreparaturen handelt. In der Teilungsgenehmigung geht es nicht genau hervor.

Vielen Dank für alles.