Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

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Hier wurde schon die Frage in den Raum gestellt, ob es sich um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt. Bei einem Pachtvertrag ist normalerweise das Recht der Fruchtziehung mit verbunden.

Beispiel:

Ihr hab von Eurem Bauernhof ein Stück vom Grundstück verpachtet. Auf diesem darf er z. B. einen Wohnwagen abstellen und er darf Gemüse anbauen. Das Gemüse gehört ihm. Das typische für Fruchtziehung. Solche Verträge findet man z. B. bei der Verpachtung von Kleingartenparzellen oder Teilstücken eines "Sonnenackers", wie es sie immer häufiger gibt.

Zum Abstellen eines Wohnwagens reicht aber ein Mietvertrag für eine bestimmte Fläche. Einfach die Fläche, wo er das Teil drauf stellen darf. Man braucht dafür nicht die Regelungen eines Pachtvertrags und insofern ist es hier ziemlich irrelevant, ob vermietet oder verpachtet.

Mit dem Mietvertrag kann natürlich die Mitbenutzung bestimmter anderer Einrichtungen geregelt sein. Wie auf einem Campingplatz, wo man Gemeinschaftsduschen mitbenutzen darf.

Ist der Mietvertrag durch Kündigung ausgelaufen, egal ob Bauernhof oder Campingplatz, darf der Vermieter natürlich ab diesem Zeitpunkt die Mitbenutzung von Gemeinschaftsduschen untersagen und auf dem Campingplatz würde man wohl das Campingfahrzeug mittels Abschleppfahrzeug vom Platz entfernen, um ihn wieder nutzen zu können.

Auf dem Bauernhof wäre diese Maßnahme wohl überzogen, sofern man nicht einen Nachfolgemieter hat, der unbedingt genau diesen Platz benötigt.

Für Euren Bauernhof gilt: Ihr könnt natürlich die Mitbenutzung der Bereiche im Wohnhaus verwehren. Ihr könnt sogar dafür sorgen, dass sein übriges Eigentum gesichert wird, also, dass Ihr z. B. einen unüberwindlichen Bauzaun oder Ähnliches um seinen Wohnwagen aufbaut, wenn er gerade weg ist, sodass er nicht mehr rein kann. Ihr könnt natürlich auch seine auf dem Grundstück zurück gelassenen Sachen pfänden, wenn er Euch Geld z. B. durch unberechtigte Weiternutzung schuldet. Ihr dürft Euch bis zur Klärung aber nicht an seinen Sachen vergreifen.

Ihr dürft ohne weiteres davon ausgehen, dass das mobile Heim nicht der einzige feste Wohnsitz Eures Kunden ist und es handelt sich auch nicht um einen Wohnraummietvertrag. Erteilt ihm direkt ein Betretungsverbot. 

Wenn er wieder kommt, lasst ihn ggf. seine wichtigsten Papiere und persönlichen Gegenstände, wie Kleidung, mitnehmen und den Rest soll er ggf. einklagen.

bwhoch2  10.09.2021, 22:54

Danke für die Auszeichnung.

Solange er dort weiter wohnt, kann er vollumfänglich alles nutzen, was vereinbart war.

Auch Strom und ähnliches dürft ihr ihm nicht abstellen. Auch wenn er nicht zahlt und auch wenn die Kündigung rechtens ist.

Euch bleibt nur eine Räumungsklage, wenn euer Mieter das Grundstück nicht von sich aus räumt. Und natürlich habt ihr weiterhin Ansprüche auf die Miete bis zur Räumung.

Ergo dringend einen Anwalt suchen.

Wenn ichs mir recht überlege stellt sich zudem die Frage ob es hier ein Miet oder ein Pachtvertrag ist, für Pachtverträge gelten andere Gesetze als für Miete

Das dürfte aus meiner Sicht kein Wohnmietverhältnis sein, sondern ein Pachtvertrag für den Grund, auf dem der Mieter seinen Wohnwagen aufgestellt hat.

Den Pachtvertrag habt ihr gekündigt. Die Mitnutzung eurer Küche, des Bades und der Waschmaschine ist ja an den Pachtvertrag gekoppelt und erlischt mit der Kündigung des Pachtvertrages. Einen Mieterschutz wie bei Wohnraummietverhältnissen sehe ich hier nicht.

Bin allerdings kein Anwalt.

Verweigern Sie den Zuritt zum Haus und lassen Sie den Wohnwagen vom Grundstück entfernen!

Der Rest ergibt sich dann von alleine.