Wer hat Vorrang bei Querstraße zwischen Fahrradweg?

6 Antworten

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Auf dem Radweg gilt die gleiche Vorfahrtregelung wie auf der parallelen Fahrbahn. Eine Markierung (Furt) auf der qerenden Straße ist nicht erforderlich. Das fördert jedoch natürlich, dass die Autos einfach durchfahren und Radfahrer nicht beachten. Der Anteil an Kraftfahrern, die trotz einer markierten Furt durchfahren würde, dürfte jedoch auch hoch sein.

Sofern auf dem Radweg die Vorfahrtregelung explizit anders ist als auf der Fahrbahn (so wie olaf68 das schreibt), ist der Radweg nicht mehr "fahrbahnbegleitend". Damit entfällt die Benutzungspflicht, auch wenn der Radweg mit einem blaues Radwegschild gekennzeichnet ist.

wenn die Straßen gleichberechtigt sind gilt auch für Radfahrer die "rechts vor links"-Regel. Wenn der Radweg paralell einer Vorfahrt berechtigten Straße führt, ist der Radweg auch vorfahrt-berechtigt (das ist jedoch mit Vorsicht zu genießen)! Man achte bitte auch auf die Fahrtrichtung auf dem Radweg.

enalena 
Fragesteller
 31.01.2014, 13:39

ja die parallele Straße ist vorfahrtberechtigt

enalena 
Fragesteller
 31.01.2014, 14:18

Bin ich denn wirklich vorfahrtberechtigt? Es ist keine Markierung des Radweges auf der Querstraße vorhanden, ein Autofahrer, der also auf der Querstraße Richtung Vorfahrtsstraße fährt, erkennt nicht unbedingt, dass auf dem Gehweg ein Radweg entlangführt. Ich muss als Radfahrer ja jedes Mal den "Gehweg/Radweg" über den Bordstein verlassen und die Straße queren.

Radwege verkomplizieren einfache Dinge; stehen keine abweichenden Schilder, gelten bei straßenbegleitenden Radwegen die gleichen Vorfahrtsregeln wie auf der Fahrbahn.

Dazu ein paar Anmerkungen: - Die Behörden setzen Radfahrern gerne bei Einmündungen ein "Vorfahrt achten"-Schild vor die Nase - Autofahrer achten oft nicht auf Radwege, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

Fazit: Man kann sich auf Radwegen nicht auf die Vorfahrtsregeln verlassen (in der Zeitung steht dann gerne: Der Radfahrer "pocht" auf seine Vorfahrt) und muß extrem aufpassen, nicht unter die Räder zu kommen.

Auch für Radfahrer gilt: Wenn kein Vorfahrtschild dann immer "Rechts vor Links".

rechts vor links gilt auch für Fahradfahrer