wer haftet für schwarzbau eigentürmer oder der jenige der im grundbuch eingetragen ist?

7 Antworten

Derjenige der im Grundbuch eingetragen ist, ist Eigentümer. ^^

hallo wer haftet den für einen schwarzbau ?

Der Eigentümer.

der neue eigentürmer laut notarvertrag oder der der im grundbuch eingetragen ist ?

Die Frage ist sinnfrei. Derjenige, der im Grundbuch steht, ist der Eigentümer.

wenn ich hafte dann bekommt doch der jenige wenigstens die straffe der im gruundbuch ist oder ?

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wer haftet für schwarzbau eigentürmer oder der jenige der im grundbuch eingetragen ist ?

S.o.

Die Bauaufsicht wird immer an den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer Ihre öffentlich-rechtlichren Verfügungen schicken. Dieser kann sich dann privatrechtlich beim Pächter schadlos halten.

Sie kann aber auch unmittelbar den "Zustandsstörer" in Anspruch nehmen, wenn sie will und dieser greifbar ist. Das ist eine Zweckmäßigkeitsentscheiding der Bauaufsicht.

Ordnungswidrigkeitsverfahren kann sie nur gegen denjenigen einleiten, der "schwarz gebaut" hat. Der Eigentümer kann ggfs. in diesen Fällen nur wegen wissentlicher Duldung oder Mitwirkung ein Bußgeld erhalten.

Der Eigentümer ist im Grundbuch eingetragen, somit ist es die gleiche Person, sofern nicht gerade ein Eigentümerwechsel stattfindet.

Wenn der Besitzer ein Schwarzbau errichtet, dann sieht es anders aus.

So lange du nicht im Grundbuch stehst, bist du ja noch gar nicht der Eigentümer. Der Eigentumsübergang wird ja erst durch die Grundbucheintragung dokumentiert.