Hi,wir verheiratet möchten ein Grundstück kaufen,mein Eigenkapital beträgt viel mehr als meinem Mann,kann man anteilig im Grundbuch eingetragen werden?

5 Antworten

Ihr solltet so etwas grundsätzlich über einen Ehevertrag regeln. Da könnt ihr wesentlich flexibler auf einzelne Punkte eingehen.

Du kannst die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch selbstverständlich auch anders als 50:50 eintragen lassen. Aber selbst wenn dir 90% des Hauses gehören, musst du es im Scheidungsfall verkaufen, wenn du deinem Partner seine zehn Prozent nicht anders auszahlen kannst...

Hier geht es um einen ähnlichen Fall:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Hauskauf-ohne-Ehevertrag---f63619.html

nun das hängt nicht vom Grundbuch ab sondern welchen Ehevertrag ihr abschließt. Bei gesetzlichen Güterstand bekommt jeder das zurück was er vor der Ehe hatte. Der Zugewinn wird durch 2 geteilt.
Bei eurem Vorhaben ist es wichtig falls es zum Bruch kommt dass ich nachweisen könnt wer was mit welchen Vermögen bezahlt hat sprich wenn du Aktien Sparbriefe ect hast diese aufbewahren und bei Vermögensauseinandersetzung vorweisen

SaVer79  02.01.2016, 10:29

Die Frage der der Anteile an einem neu erworbenen Grundstück hat nichts mit dem Ehevertrag zu tun! Das kann man im Kaufvertrag regeln und es wird entsprechend im Grundbuch eingetragen

natali2002 
Fragesteller
 02.01.2016, 10:31

Der Erlös des Hauses wird inkl. Zugewinn durch 2 geteilt,egal 70%_30% im Grundbuch stehen??? Habe ich das richtig verstanden?

newcomer  02.01.2016, 10:32
@natali2002

nein jeder bekommt das Kapital dass er beim Kauf eingezahlt hat wieder zurück. Sollte das Grundstück durch Veränderung eine Wertsteigerung erfahren haben wird die Steigerung durch 2 geteilt

SaVer79  02.01.2016, 10:34

Nein! Das ist so nicht richtig! Wenn ihr z.b. Zu 30 - 70 im Grundbuch steht, so wird 30% des Wertes des Grundstückes zum Stichtag der Auseinandersetzung zum Vermögen deines Mannes gerechnet und 70% zu deinem- grob gesagt!

das ist dann Sache des Notars, ich denke aber 60 : 40 oder 70 : 30 sind auch möglich.

Ronox  03.01.2016, 08:08

Was hat der Notar damit zu tun? Der entscheidet nicht über Grundbucheintragungen, sondern beurkundet. Und zwar im Prinzip alles, was die Parteien wünschen.

Das ist alleine eine Sache der Ausgestaltung des Kaufvertrages! Da können durchaus unterschiedliche Anteile festgelegt werden! Z.b. Im Verhältnis zum eingebrachten Eigenkapital! Man sollte aber möglicherweise auch noch in Betracht ziehen, wie die Abzahlung geregelt ist

Sie können das Grundstück zu je 50% aufteilen oder auch 70% 30% oder 65% zu 35%. 
Meine Erfahrung als 17 Jahre Darlehensentscheider bei einer Bank ist jedoch folgende, dass Ehepaare die sich verstehen generell 50% Eigentümer sein sollten. Thema Gleichberechtigung. Dazu kann man jedoch noch einen Ehevertrag erstellen.