Wer darf für den Gartenverein den Pachtvertrag unterschreiben? Der Vorstand? Ein Beauftragter des Vorstandes?

4 Antworten

Derjenige, der in den Statuten dafür benannt und bevollmächtigt wurde - oder es nach dem Gesetz ist. 

Der Vorsitzende des Vorstandes eines Kleingartenvereins i.S.d. BKleingG unterschreibt den Unterpachtvertrag für den Kleingarten.

Gruß, H. 

Ja

und

Ja (mit Vollmacht)

Wie überall anders auch, der Hauptverantwortliche oder sein Vertreter mit Vollmacht.