Wenn sich jemand auf einem fremdem PKW Stellplatz stellt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es muss der Halter oder Fahrer des falsch geparkten Fahrzeugs zahlen. Demjenigen, der das Fahrzeug abgeschleppt hat, steht ein Zurückbehaltungsrecht für das Fahrzeug zu. Er kann das Fahrzeug erst dann zurückgeben, wenn dessen Besitzer die ortsüblichen (!) Abschleppkosten bezahlt hat. Siehe dazu BGH-Urteil vom 5.6.2009, Gz.: V ZR 144/08

Hier noch ein Link dazu:

https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-0/

zukurzzulang 
Fragesteller
 14.02.2021, 18:32

Danke.

Crack  14.02.2021, 19:07

.

Deinem Link liegt ein bereits bestehendes Auftragsverhältnis zwischen Eigentümer und Abschleppunternehmen zugrunde.
Demnach geht das Abschleppunternehmen in Vorleistung und zieht dann die Gebühren direkt vom Halter des PKW ein.

Dieser Umstand besteht normalerweise aber nicht.
Wenn also der Mieter aus der Frage ein Abschleppunternehmen ruft, wird er dieses auch bezahlen müssen, ohne Kohle machen die einfach mal nichts.

furbo  14.02.2021, 19:23
@Crack

Lies doch einfach das BGH-Urteil. Dort wird die Rechtslage eingehend dargelegt.Danach kannst du dir ja überlegen, wie du es praktisch durchführst, das Auto abzuschleppen und erst gegen Kostenerstattung rauszugeben.

Nur weil du eine falsche Antwort geschrieben hast, wird meine Antwort nicht weniger richtig.

Crack  14.02.2021, 19:44
@furbo

Hast Du meinen Einwand nicht verstanden?

In Deinem angeführten Fall schleppt das Unternehmen ab, ohne Kosten vom Grundstückseigentümer zu verlangen und rechnet später direkt mit dem Halter ab, da über diese Verfahrensweise ein Vertrag mit dem Grundstückseigentümer besteht.

Normalerweise läuft es aber anders, Leistung gegen Bezahlung.

D.h., abgeschleppt wird nur, wenn auch bezahlt wird. Und diese Rechnung wird dann logischerweise dem Auftraggeber aufgemacht. Das Abschleppunternehmen ist nicht verpflichtet, sich mit dem Halter auseinanderzusetzen, denn der ist ja nicht der Auftraggeber des Abschleppvorgangs. Außerdem könnte man dann auch einfach jeden x-beliebigen PKW von einem Abschleppunternehmen abholen lassen, selbst dann, wenn es sich nicht um sein Grundstück handelt, denn es kostet ja nichts.

Warum Du gleich so aggressiv reagierst weiß ich nicht.
Was an meiner Antwort falsch sein soll, darfst Du auch gern erklären.
Deine Antwort passt jedenfalls nur bei Sonderfällen, nur darum geht es nämlich in diesem Urteil.

Hier mal ein paar Zitate zum Nachlesen die zeigen,
das meine Antwort so falsch nicht sein kann:

"Wer muss die Abschlepp­kosten bezahlen?
Zunächst einmal derjenige, der das Abschleppunternehmen beauftragt hat, also der Grundstücksinhaber."
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/was-gilt-beim-abschleppen-von-privaten-parkplaetzen?full=1

"Problematisch ist in der Praxis, dass der Fahrzeughalter sich oft nicht in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs befindet und als Verursacher die Kosten daher nicht direkt übernehmen kann. Der Besitzer des Privatparkplatzes, der den Abschleppdienst gerufen hat, muss dann in Vorleistung gehen."
https://www.acv.de/ratgeber/recht/abschleppen-auf-privatparkplaetzen

"Steht ein Auto unerlaubt auf einem privaten Grundstück, zum Beispiel auf den Parkplätzen einer Eigentümergemeinschaft, können Sie das Abschleppunternehmen selbst beauftragen. Die Kosten haben Sie dann allerdings auch selbst zu zahlen."
https://praxistipps.focus.de/falschparker-abschleppen-lassen-das-muessen-sie-wissen_99174

furbo  14.02.2021, 19:56
@Crack

Ob und wie du dein Vertragsverhältnis mit dem Abschlepper ausgestaltest, ist dir selber überlassen. Zulässig ist es auf jeden Fall, das Auto zurückzuhalten, um die Abschleppkosten beizutreiben.

Übrigens sind die Abschleppunternehmer darauf vorbereitet, Kfz nur gegen Kostenerstattung herauszugeben. Ist überhaupt kein Problem und wird täglich von denen gemacht.

zukurzzulang 
Fragesteller
 15.02.2021, 10:59

Der Gundstücksbesitzer wäre dann der Vermieter, der muss das Auto dann abschleppen lassen?

zukurzzulang 
Fragesteller
 15.02.2021, 11:04
@zukurzzulang

Kann auch nicht sein, denn Falschparker werden auch von der Polizei einkassiert.

furbo  15.02.2021, 13:08
@zukurzzulang

Es muss nicht der Eigentümer sein, es muss dein Besitz sein (als Mieter des Stellplatzes).

zukurzzulang 
Fragesteller
 15.02.2021, 16:04
@furbo

Hatte ich auch gerade gesehen, in dem Fall ist es der Mieter.

Nach den Grundsätzen der Geschäfts-führung ohne Auftrag, erstmal der Parkberechtigte, also der das in Auftrag gibt. Der holt sich den Aufwendungsersatz vom Schädiger zurück. Man kann unterstellen, dass er sich nicht rechtsuntreu verhalten will und deshalb für ihn oder nach seinem Willen handelt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bezahlen muss erstmal der, der bestellt. Der Abschlepper hat seinen Anspruch nur gegenüber dem Auftraggeber.

Hat dieser wiederum Ansprüche an andere, muss er sich das Geld dort wiederholen.

Damit muss der Abschleppdienst sich aber nicht rumärgern.

Gruß S.

Leider wohl derjenige, der den Abschleppdienst bestellt hat.

zukurzzulang 
Fragesteller
 14.02.2021, 18:26

Und wenn das die Polizei macht? Oder muss der Vermieter das machen?

Felixsenior  14.02.2021, 18:29
@zukurzzulang

Dafür kommen die nicht.

Man kann den Vermieter darauf ansprechen, der kann den anderen Mieter ermahnen / abmahnen etc.

Du kannst natürlich eine Zivilklage einreichen. Kosten nur dein Geld.

Sprich einfach mal mit ihm.

Ernsthaft.

Sirius66  14.02.2021, 18:31
@zukurzzulang

Die Polizei macht das nicht. Ist ja zivil. Wenn jemand eine öffentliche Aus-, Zu- oder Durchfahrt versperrt, ggf sogar Rettungsweg, dann ja.

der, der bestellt.