Wenn im aktuellen Jahr 12000 € Umsatz gemacht wurden und nächsten Jahr glaubt man sehr wahrscheinlich 100000 € Umsatz zu machen (aber eben nur glauben)?

2 Antworten

Es kommt drauf an.

Doch da ich davon ausgehe, dass es sich nicht um Umsätze handelt, die ganz rein zufällig unter irgendeine Ausnahme fallen, sodass sie nicht ind en Brutto-Ist Gesamtumsatz des § 19 (3) UStG fallen (weil sonst die Aufgabe nicht lösbar wäre), würde ich sagen JA.

Es wird auf den voraussichtlichen Umsatz (des dann aktuellen Jahres) abgestellt. Wie auch immer du auf diesen voraussichtlichen Umsatz kommst, doch auf den wird abgestellt, auch wenn der sich im Endeffekt als unzutreffend herausstellen sollte.

Wenn Du am 1. Januar davon ausgehst, dass Dein Jahresumsatz voraussichtlich mehr als 50.000 € betragen wird, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen.