Wenn ich in der Probezeit kündige, bekomme ich dann eine Sperrzeit bzgl Arbeitslosengeld?

7 Antworten

Bei Eigenkündigung oder selbstverschuldeter Kündigung droht eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen.

Die Fristen können auf 3 bis 6 Wochen reduziert werden, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 6, bzw. 12 Wochen auch ohne Eigenkündigung geendet hätte.

Die Sperrfrist verkürzt den Anspruchszeitraum, d. h. - diese Zeit wird nicht rückwirkend durch Entgeltersatzleistungen/ALG nachgezahlt, sondern ist tatsächlich futscht!

Jein. Du möchtest ja sicher nicht kündigen, weil da alles so toll ist. Es wird einen trifftigen Grund haben, warum Du das nicht machen willst.

Richtige Vorghehensweise: Zum Amt gehen und mit denen Sprechen. Probleme können so gelöst werden und Du kannst evtl. kündigen ohne dass eine Sperre eintritt.

Einfach kündigen = SPerre

Natürlich bekommst du eine Sperre. Die kannst du nur umgehen, wenn du nachweisen kannst, dass die Arbeit unzumutbar für dich ist. Beispiel: Chef schlägt dich, lebensgefährliche Arbeitsbedinungen, ständige stark verspätete Bezahlung (trifft hier nicht zu, da du in der Probezeit bist)

Ja sicher, denn dann hast du deine Arbeitslosigkeit selbst verursacht, was eben mit einer Sperrzeit geahndet wird. LG 

sofern du damit zu tun hast, dass du in den arbeitslosigkeit gehst (wie bei einer kündigung von dir aus), bekommst du in 99% der fälle eine sanktion bzw. sperre.