Ausbildung - Probezeit - Gekündigt - Arbeitslosengeld?

7 Antworten

Arbeitslosengeld bekommst du nur wenn du 1 Jahr lang innerhalb der letzten 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Ansonsten rutscht du sofort ins Arbeitslosengeld 2. Dort bekommst du einen Regelsatz von gut 380 Euro + Miete + Heizkosten.

Bist du noch unter 25 ist der Regelsatz anders... Besprech das mal mit dem Amt.

Wenn du in der Ausbildung bist,hast du dir ja noch keinen Anspruch auf ALG - 1 erworben,es sei denn,du hast vor Beginn deiner Ausbildung schon einmal mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet,also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt,dann hättest du einen Anspruch auf 6 Monate ALG - 1 !!!

Sonst würde dir nur ALG - 2 vom Jobcenter zustehen,dann würdest du deinen Regelsatz bekommen,wenn du schon 18 bist,würde der bei 382 € liegen + deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Würdest du noch keine 18 sein,könnte es sogar passieren,das dir das Jobcenter nur für die 3 Monate Kündigungsfrist Leistungen zahlt und dich auffordert wieder zu deinen Eltern zu ziehen,da sie Unterhaltspflichtig dir gegenüber sind. Außerdem kommt es darauf an,was nach Rücksprache mit dem ehemaligen Arbeitgeber heraus kommt,weshalb du gekündigt wurdest. Denn dein Arbeitgeber ist in der Probezeit nicht verpflichtet,einen Kündigungsgrund anzugeben,das möchte das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aber wissen,weil das Auswirkungen auf deinen Leistungsanspruch hat. Würdest du nämlich die Kündigung selber Verschuldet haben,da du entweder selber gekündigt hast oder gegen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verstoßen hast,würdest du entweder eine 12 wöchige Sperre des ALG - 1 bekommen oder 3 Monate eine Sanktion vom Jobcenter,ALG - 2,von min. 30 % . Hättest du noch keine abgeschlossene Ausbildung,würdest du auch hier eine 100 % Sanktion bekommen,wenn du noch unter 25 bist.

Man bekommt kein Arbeitslosengeld, wenn man in der Probezeit schon gekündigt wird, bei Ausbildung shcon gar nicht (unter 25). Du kannst aber dann zum Sozialamt gehen, bzw. Sozialhilfe beantragen. Ab 25 auch ALG 2. Sonst müssen die Eltern....

Wenn du in der Probezeit bist, hast du ja höchstwahrscheinlich noch keine 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.

Also kannst du dich nur auf dem JobCenter arbeitssuchend melden und Hartz IV beantragen.

Wenn du einmal von zu Hause ausgeogen bist, kann niemand von dir verlangen wieder dorthin zurück zu kehren.

wenn man eine Ausbildung in der Probezeit verliert

Wenn dein Ausbilder dich gekündigt hat, weil du ZBS geklaut hast, oder bist ständig zu spät gekommen, dann bekommst du eine Sperre.

Arbeitslosengeld gibts wenn du genügend dort eingezahlt hast, sonst bekommt du Hartz 4.