Wenn ich etwas kaufe und ich dann festlege dass das Ware kaputt ist habe ich das recht auf eine Nachlieferung?


03.06.2020, 23:38

Wenn ich etwas beim Einzelhändler kaufe und die Waren wurden kaputt geliefert.

7 Antworten

Es gilt ein Gewährleistungsanspruch. Dauer weiß ich nicht. Dabei entscheidet der Händler, ob er es in Reparatur schickt oder dir ein neues Gerät aushändigt. Online gekauftes kann man sowieso alles innerhalb 14 Tage zurück senden. Weils kaputt ist, weil die Farbe dir nicht gefällt oder nur msl ausprobieren wolltest. Dafür ist kein Grund notwendig.

Nein, es entscheidet nicht der handler, sondern der Käufer über die Frage, ob die Sache repariert werden soll oder er eine neue will.

@uni1234

Dann würd ich immer Neugerät verlangen. Hab ich nicht gewusst, danke

Wie legst du das fest?

Die Definition des Sachmangels findest du in § 434 BGB.

Nein. Du hast das Recht auf eine Reparatur (sofern der Artikel nicht als kaputt gekauft wurde).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wo gekauft?

Laden oder Internet?

privatperson?

Wie lange her?

Ja, grundsätzlich kannst du als Käufer gemäß § 439 Abs. 1 BGB als Nacherfüllung nach deiner Wahl die Beseitigung des Mangels (=Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (=Nachlieferung). Das setzt allerdings voraus, dass ein Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorlag und auch im übrigen die Voraussetzungen des Gewährleistungsanspruchs vorliegen.