Kann man in einem Ehevertrag festlegen, wer im Fall der Trennung das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen?

8 Antworten

Ihr könntest zwar "unter euch" so einen Vertrag aufsetzen, dieser hätte aber im Streitfall keine Rechtsgültigkeit...

Am gemeinsamen Sorgerecht - das Verheiratete für ein gemeinsames Kind "automatisch" haben - ändert sich bei einer Scheidung nichts.

Das Sorgerecht beinhaltet ja auch die Sorgepflicht - die kann man für sein Kind nicht einfach mal so abgeben....

Wer das Aufenthaltsrecht für sein Kind nach einer Trennung ausübt, können die Eltern auch ohne richterlichen Spruch entscheiden...

Nur, wenn sie sich nicht einig werden, muss dies vom Familiengericht geklärt werden - dann steht das Wohl des Kindes im Vordergrund, nicht die Interessen der Eltern....

Der Elternteil, dem das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" nicht zugesprochen würde, hätte in jedem Fall ein Umgangsrecht mit dem Kind.....

Nein.

Das widerspricht dem Kindeswohl und den guten Sitten.

Das wäre jederzeit anfechtbar und rückgängig zu machen, wenn nicht eh nichtig.

Wenn Deine Frau die Hauptbezugsperson in der Ehe war, wird sie das im Falle einer Trennung auch bleiben.

Kinder kann man auch nicht vererben...

Was bist du denn für ein Vogel?

Aufnehmen in einen Vertrag kann man erst einmal alles, nur ist eine solche Vereinbarung sittenwidrig. Und somit der ganze Vertrag nichtig.

Ein Notar würde dich auch darauf aufmerksam machen...

Und ich hoffe, deine zukünftige Gattin liest deine Frage hier!

Marcelg76 
Fragesteller
 21.10.2016, 09:01

Meine Frau hat mich bereits mehrmals betrogen und ich habe Angst das Sie nur versucht alles wieder gut zu machen weil ich Ihr gesagt habe das ich um die Kinder kämpfen werde. 

Also bin wohl nicht ich der Vogel, oder? 

musso  21.10.2016, 19:34
@Marcelg76

doch, bist du. Du bist bereit das Wohl deines Kindes zu opfern. Schäm dich! Denn das Kind braucht seine mutter, egal, wie Eure Ehe läuft. Seid erwachsen genug, das Kind da herauszuhalten!

Negativ: Hierüber entscheidet im Falle der Trennung/Scheidung allein das Familiengericht, alleiniges Kriterium: Das Kindswohl.

Somit kein disponibles Recht, Bestimmungen wären nichtig (und damit wohl der ganze Ehevertrag, siehe "Salvatorische Klausel").

In einem Ehevertrag darf nichts drinstehen, was sittenwidrig ist. Das Kind (!) hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, solange nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Das kannst du per Ehevertrag nicht einfach "abschaffen"