Wenn ich ein Unterhalts Bescheid bekomme ,Ich mein Geld ein tag vor verzocke zb 200.000 Euro und mein Job kündige , was passiert dann?

7 Antworten

Das hättest Du vorher machen müssen.

Dann bist zu dem Zeitpunkt mittellos. Nur wirst ja auch mal wieder arbeiten ? ;)

Hat dein Vater auch so gedacht, als du seine Unterstützung brauchtest?

Wenn du einen solch hohen Betrag "verzocken" und deinen Job kündigen würdest, würdest du dir ggf. "ins eigene Fleisch schneiden"...

Ob du für den Vater unterhaltspflichtig wärst, hängt ja erstmal weniger von deinem vermeintlichen Vermögen als von deinem laufenden Einkommen ab. Nur, wenn dein Einkommen zu gering wäre für Unterhaltszahlungen (Selbstbehalt derzeit 1800 Euro), würde dein Vermögen oberhalb deines "Freibetrages" geprüft werden können.....

Ohne Job wärst du dem Vater gegenüber also voraussichtlich nicht "leistungsfähig", müsstest dein mögliches Vermögen erstmal für dich selbst verwenden.....

Bei einer Eigenkündigung würdest du aber auch erstmal kein ALG erhalten und ohne Ersparnisse im Hintergrund - die hättest du ja verzockt - müsstest du von Luft und Liebe leben.....

Dein Vermögen wird eh nicht zur Unterhaltszahlung herangezogen.

Wenn Du aber kündigst, mußt Du den Unterhalt trotzdem zahlen.

Wenn Du das nicht kannst und da du deine Mittellosigkeit selbst herbeigeführt hast, kann das für dich im Knast enden.

Da hier wohl ein Titel existiert, kannst Du dreißig Jahre lang gepfändet werden.

Mal abgesehen davon, dass das Kind auch hier einen Titel trotz Arbeitslosigkeit bekommen würde.


§ 170 STGB Verletzung der Unterhaltspflicht



(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Menuett  22.11.2016, 11:45

Upps, nicht genau gelesen, ich dachte, es geht hier um Kinder.

Nö, da liegt Newcomer und DFgen richtig.