Exfrau ist Unterhaltspflichtig und wird wieder schwanger - was jetzt?

2 Antworten

Natürlich kann sie dann den Unterhalt nicht einfach einstellen oder kürzen,das muss vorher angekündigt werden und auch belegbar sein !

Sollte ein Titel existieren,müsste dieser erst abgeändert werden,vorher muss weiter der volle Unterhalt gezahlt werden,sonst entstehen Unterhaltsschulden ( schriftlich Unterhaltsrückstand bei ihr einfordern ) dann wäre dieser 30 Jahre vollstreckbar.

Es muss dann nach der Geburt die Leistungsfähigkeit neu geprüft werden und das Geld,welches über ihrem Selbstbehalt von 800 € liegt ( weil sie dann nicht mehr Erwerbstätig ist ) auf dann 3 Kinder verteilt werden.

Reicht dieses dann für den Mindestunterhalt der 3 Kinder laut Düsseldorfer Tabelle nicht aus,entsteht ein Mangelfall.

Dann müsste das zur Verfügung stehende Geld prozentual auf den jeweiligen Unterhaltsbedarf der Kinder aufgeteilt werden,Berechnung mit Beispielen müssten auch auf der Seite stehen,wenn nicht,mal paar verschiedene aufrufen.

Reicht das dann nicht aus,kann man einen Antrag beim Jobcenter auf eine ALG - 2 Aufstockung stellen.

Denn Unterhaltsvorschuss wird es nur geben,wenn gar kein Unterhalt gezahlt wird.

Diesen gibt es max.für 72 Monate oder längstens bis zum vollendeten 12 Lebensjahr des Kindes.

in diesem speziellen Fall weiß ein Rechtsanwalt Bescheid. Unterhaltsvorschuss bekommt man für Kinder bis 12 Jahre, danach ist Ende.

Ja und maximal 72 Monate am Stück, weiß ich durch meinen eigenen Sohn, danke für die Antwort:)