sperre arbeitsamt wegen spielsucht?

7 Antworten

Dann rede mit Deinem Arbeitgeber. Such Dir ab heute eine neue Stelle. Du kannst dann kündigen, wenn Du was neues hast.

Dein Arbeitgeber lässt Dich dann sicher auch kurzfristig gehen, so dass Du keine Kündigungsfrist einhalten musst.

Du findest jedenfalls leichter was neues, wenn Du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, als wenn Du arbeitslos bist.

Nach wie vor bestehen hier anscheinend massive Probleme - ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, sich zum jetzigen Zeitpunkt in ein neues Arbeitsverhältnis und damit auch in eine Probezeit zu begeben.

@DieKatzeMitHut

Das mag schon sein, dann soll eben der Arbeitgeber kündigen. Unterschlagung ist schließlich ein Kündigungsgrund.

Über eine Sperrzeit wird immer im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit entschieden. Ich würde da auf keinen Fall auf den AG hören, denn dieser entscheidet nicht. Eine Sperrzeit nach §159 SGBIII kann für bis zu 12 Wochen eintreten, wenn kein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnises nachgewiesen wird. Du kannst bei der Agentur für Arbeit um eine Leistungsberatung bittet. Diese erfolgt innerhalb von zwei Werktagen telefonisch. Dabei wird dir mitgeteilt ob du mit einer Sperrzeit rechnen muss und welche Nachweise erforderlich sind.

Gesundheitliche Gründe können als wichtiger Grund anerkannt werden. Ob Suchterkrankungen ebenfalls darunter fallen hängt vom Einzelfall ab.

Die Arge, wie du oben geschieben hast, hat damit erstmal nichts zu tun. Die Arge ist der Ansprechpartner für ALGII (Hartz4). Für den Nachweis gibt es zwar ein Fragebogen, der ausgegeben wird, wenn du im Sperrzeitfragebogen zum ALG Antrag gesundheitliche Gründe angibst. Der Fragebogen für den Arzt ist aber nicht unbeding erforderlich.

Im Idealfall suchst du erst eine neue Stelle und wechselst nahtlos. Auch dabei kann dich dir Agentur für Arbeit unterstützen.

Kündige einfach nicht. Fertig. Und für Dinge die du vorher schon angestellt hast und mit deinem Chef ne Übereinkunft getroffen hast (Darlehensvertrag) , kann er dich nicht kündigen.

Von daher kündigst du einfach nicht und lässt dich kündigen. Sage deinem Chef, er möchte dich bitte ordentlich kündigen (außerordentlich dürfte nicht mehr gehen - wegen der Unterschlagung habt ihr ja schon einen Darlehensvertrag).

Wenn du kündigst, bekommst du eine Sperre - dein Arbeitgeber sucht lediglich einen leichten Weg dich loszuwerden.

Was ja bei 2x Unterschlagung durch AN irgendwie auch kein Wunder ist..

Dem muss man aber nicht nachkommen. Der AG hätte bei der ersten Unterschlagung fristlos kündigen können. Das hat er jedoch verpasst. Nun muss er ihn halt ordentlich kündigen oder auf die nächste Verfehlung warten...

@Schwarzlicht42

Eben - auch wenn der Wunsch des Arbeitgebers grundsätzlich nachvollziehbar ist, wäre es dumm sich als Arbeitnehmer in diese Situation zu bringen.

Du wirst mit großer Wahrscheinlichkeit eine Sperre erhalten. Kündige daher auf keinen Fall selber. Wenn dein Chef dich nicht mehr haben will dann muss er schon selber kündigen. Lass dich da nicht unter Druck setzen.