Wenn eine Sperrfrist von eienm Bausparvertrag beendet ist, kann man ab diesem Zeitpunkt...

3 Antworten

Hallo,

ich nehme mal an, dass du einen Bausparvertrag hast (BSV) der für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) gedacht ist. Du kannst rein theoretisch jederzeit über das Guthaben des BSV verfügen. Die Sperrfrist ist nur relevant, wenn du für die staatliche Förderung in Betracht kommst (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie). Wenn du diese Förderungen haben willst, dann musst du die Sperrfrist von 7 Jahren ab Vertragsabschluss einhalten und innerhalb der Einkommensgrenzen liegen.

Wenn du aber das Geld brauchst und dir die staatl. Förderung egal ist, dann kannst du jederzeit über das Geld verfügen.

Wenn deine Sperrfrist vorüber ist und du mit dem Vertrag in die Zuteilung kommst (dir wird eine BSV-Darlehen angeboten), kannst du prämienunschädlich über das BSV-Guthaben verfügen.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, kannst du mir auch gerne eine Nachricht schicken.

Gruß

Bthree

ja, bei der sperrfrist geht es nur um die sogenannte bausparprämie, da diese vom finanzamt gezahlt wird, diese soll wohnwirtschaftlich genutzt werden, wenn diese sperrfrist um ist, kann alles für irgendwas eingestzt werden.

Ja, natürlich. Dafür ist es ja da!