Wenn der Gerichtsvollzieher kommt: Welche Kosten kommen ca. auf die zu zahlende Rechnung obendrauf?

5 Antworten

Wenn Du eine Zahlungsaufforderung einfach verstreichen lässt, kommt erst mal kein Gerichtsvollzieher. Es muss erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn Du dann einen gelben Brief vom Amtsgericht bekommst, dann kannst/musst Du widersprechen. Machst Du das nicht, kommt der Gerichtsvollzieher. Legst Du Einspruch ein, kommt es u.U. zu einer Gerichtsverhandlung. Dann entscheidet das Gericht, ob die Forderung zu Recht besteht oder Du Recht bekommst. Schau mal hier nach: http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Kosten/kosten.html

Weil die Zahlungsaufforderung, welche ich erhalten habe, ein erstes Schreiben ist: Muss mir der Gläubiger erst noch eine Mahnung schicken oder kann er sofort den Gerichtsvollzieher antanzen lassen?

zuerst muß er Dich wirksam in Verzug setzen, d.h. eine exakte Zahlungsfrist (Datum) mitteilen. Zum Antanzen braucht der Gerichtsvollzieher einen Titel, d.h. Vollstreckungsbescheid od. Urteil od. Vergleich.

Dürfen die sofort mein Konto sperren nur weil ich auf dieses erste Schreiben nicht reagiert habe?

Nein, auch für eine Kontopfändung wird ein vollstreckbarer Titel benötigt.

Mit welchen Extra-Kosten muss ich rechnen wenn der Gerichtsvollzieher zu mir kommt und ich dann quasi erst dem guten Mann das ungerechtfertigte Geld in die Hände drücke?

Warte doch erst mal ab, ob der Gläubiger überhaupt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Diesem mußt Du innerhalb von 2 Wochen widersprechen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht ob der Zahlungsanspruch des Gläubigers auch wirklich besteht. Erst wenn Du widersprochen hast, muß der Gläubiger den Anspruch vor Gericht begründen und Du kannst dieser Begründung dann widersprechen. Hierzu wird meist ein Gerichtstermin angeordnet. Erst wenn im Laufe dieses Gerichtsverfahren ein Urteil od. Vergleich zu Deinen Ungunsten beschlossen wird, mußt Du zahlen - dazu wird Dir noch mal eine Frist gesetzt. Dann erst wird die Gläubigerin bei Nichtzahlung den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Ach übrigens, die Gerichts-, Anwalts-, und Gerichtsvollzieherkosten richten sich immer nach dem Streitwert.

Zuerst bekommst Post von einem Inkasso Unternehmen. Dann werden aus z.B: 20€ schnell mal 100€. Der Gerichtsvollzieher kommt er wenn du auf Forderungen des Inkassos nicht reagierst/eingehst. Mehrkosten fallen durch den Gerichtsvollzieher nicht an.

Shilumbu 
Fragesteller
 14.04.2012, 16:21

Das es soviel wird kann ich mir kaum vorstellen. Ich hatte (unabsichtlich) schonmal den Gerichtsvollzieher im Haus, weil ich länger im Ausland war und die Müllgebühr vergessen hatte. Ich glaube, das waren dann 20 oder 25 Euro extra für die "Amtshandlung".

TitusPullo  14.04.2012, 16:48
@Shilumbu

Das Inkasso fordert soviel Geld, nicht der Gerichtsvollzieher. Der bleibt bei einer Zwangsvollstreckung kostenlos. Wäre ja noch schöner wenn man von dem noch ein drauf bekommt wenn man schon selbst in einer Notlage ist.

thommy12  22.04.2012, 00:59

Was schreibst Du denn für ein Schwachsinn?

Manche Gläubiger bedienen sich zwar einem Inkassounternehmen, aber das ist nicht zwingend der erste Schritt! Und Kosten kommen bei einem Gerichtsvollzieher auch drauf! Oder meinst Du, der arbeitet aus sozialem Engegement, für die Gläubiger?

Hast Du denn schon einen Mahnbescheid bekommen?

Shilumbu 
Fragesteller
 14.04.2012, 16:19

Nein. bisher nich nicht. Das war das erste Schreiben.

Kapodaster  14.04.2012, 16:57
@Shilumbu

Der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn Dein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Dich in der Hand hat. Wenn es so weit kommt, musst du allerdings neben deinen eigentlichen Schulden auch die Kosten bezahlen, die dem Gläubiger in der Sache entstanden sind, also fürs Mahnverfahren, ggf. für den Zivilprozess, für den Gerichtsvollzieher ... da kommt schon ordentlich was zusammen.

Ob besagte Rechnung ungerechtfertigt ist, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht. Überleg Dir vorher noch mal ganz genau, ob Deine Argumente vor Gericht standhalten, ehe du dich in sowas einlässt.

Den gerichtsvollzieher sofort antanzen lassen kanne r nicht. Wenn es ein Abzocker ist (abofalle z.B.) dann wird da eh nichts mehr kommen ausser noch mehr Zahlungsaufforderungen. Ignorier es erstmal bis der gelbe Brief kommt. Dadrin ist ein Mahnbescheid (auf keinen Fall ignorieren, läuft die frist ab zur reaktion gibt nen titel und dann kann auch der GV kommen) den schickst du zurück (vorher ankreuzen was zutrifft). Wenn du der Zahlung widersprichst muss der "Gläubiger" den umständlichen weg gehen mit Gerichtsverfahren und und und und erst wenn die Richter entscheiden das du zahlen musst dann kann der gläubiger den GV schicken. Ein Besuch vom GV kostet übrigens etwas über 30€..32 und einpaar cent