Wenn der Erbe lügt

3 Antworten

Wäre damit damit der Fall erledigt?

Solange die Briefmarkensammlung nicht wieder auftaucht ja.

Aber ich bin ja wohl in der Beweislast.

Allerdings nur soweit, das die EV falsch ist. Das heißt, Sie müssen nicht im Einzelenen die Wahrheit beweisen, sonder nur das bei der EV gelogen wurde.

SAgen wir er sagt die wertvolle Briefmarkensammlung wurde bereits zu Lebzeiten verkauft, aber ich weiß nicht an wen und wann - also sie existiert einfach nicht mehr.

Entscheidend wäre bei einen tatsächlichen Verkauf die Kontoauszüge. Die Kontoauszüge der letzen 10 Jahre, sind das erste was sie sich als Pflichtteilsberechtigert im Zweifel anschauene sollten.

Diese Angabe würde er auch per Eidestatt erklären. Wäre damit damit der Fall erledigt?

Ja, zumindest solange bis Du das Gegenteil beweisen kannst.

Auch wenn er das nicht wirklich beweisen kann?

Warum sollte der Erbe beweisen müssen, dass der Verstorbene zu seinen Lebzeiten seine Briefmarkensammlung verkauft hat??

Meggi10 
Fragesteller
 07.01.2014, 12:19

Die Sammlung war lt. Aussagen meines Vater mehr als 30.000 € wert und angeblich hat er sie für 500 verkauft. Er war aber nie in Geldnot. Außerdem wurden zum Verkauf angaben über eine Zeitschrift gemacht, in der ein Briefmarkenspezialist inseriert hätte. Diese Angaben zu dieser Zeitschrift können nicht stimmen, weil dort nie ein Numismatiker inserieren würde. Ich habe das recherchiert und auch die Anzeigenannahme der Zeitung befragt, die ebenfalls gesagt haben, dass das nicht sein kann. Außerdem habe ich im Umkreis Fachleute angerufen, die ebenfalls verneint haben dort zu inserieren. Es hat den Anschein, als ob der Erbe lügt um mich um meinem Pflichtteil zu bringen. Aber ich bin ja wohl in der Beweislast.

Anwalt, Detektive....allerdings wird das im Nachhinein sehr schwer, wenn du nicht wießt, wann die Sammlung verkauft wurde. Wenn erst kürzlich, dannschau doch mal bei Ebay nach, ob sie da noch zu kaufen ist.....