Welche Summe stimmt, wenn Zahl und ausgeschrieben in Worten voneinander abweichen?

7 Antworten

Es gilt das Gewollte. Schwierig kann natürlich das Beweisen sein. Wer den höheren Betrag haben will, ist beweispflichtig dafür, dass der höhere und nicht der niedrigere Betrag vereinbart sein sollte.

was ist das für ein Vertrag? Was wird vereinbart? Ist der Vertrag zur Unterschrift vorgelegt oder schon von beiden Seiten unterschrieben? Übrigens ist es Pflicht jeder Vertragspartei Unstimmigkeiten anzusprechen, gerade solche Punkte eindeutig zu klären, um Vertragssicherheit herzustellen.

Grundsätzlich hat maikaefer recht, aber bei dieser Differenz habe ich Zweifel. Das in Worten Geschriebene hat Vorrang weil dies weder durch An- oder Einfügen nicht zu verändern ist.

jockl  02.08.2008, 16:15

Bitte "nicht" streichen.

Ist der Vertrag dann nicht fehlerhaft und anfechtbar? Ich weiß nur, dass man Zahlen ab der 13 nicht mehr ausschreibt, nur davor.

In meiner kaufmännischen Ausbildung habe ich gelernt, dass bei Schecks und Wechseln die Zahl in Buchstaben gilt.