Welche rechtl. Konsequenzen drohen Schengen-/EU-Bürgern, die in D oder der CH Diebstahl begehen?

3 Antworten

Hallo Horizonttaenzer,

erst einmal gilt auch für einen Ausländer, egal ob Schengen-/EU-Bürger oder Angehöriger eines Drittstaates, das Gleiche wie einem Deutschen.

Das Gesetz sagt zum Strafmaß bei einem Diebstahl folgendes:

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§ 242 StGB - Diebstahl 

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Die Strafe darf nicht anders als bei einem deutschen Staatsangehörigen ausfallen.

Nur der Ablauf, bei der Abarbeitung ist etwas anders.

  • Wird ein Deutscher bei einer Straftat erwischt, darf er nach der Identitätsfeststellung wieder gehen
  • Wird ein Ausländer mit deutschen Wohnsitz bei einer Straftat erwischt, darf auch er nach der Identitätsfeststellung wieder gehen
  • Wird ein Ausländer, egal ob Schengen-/EU-Bürger oder Angehöriger eines Drittstaates ohne festen Wohnsitz in Deutschland bei einer Straftat erwischt, darf dieser nicht einfach nach  Identitätsfeststellung gehen, sondern es wird von ihm eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Strafe genommen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch dann eine Bestrafung möglich ist, wenn sich der Ausländer wieder in seiner Heimat befindet und auf die gerichtliche Vorladung zu seiner Verhandlung nicht reagiert.

Was genau die Sicherheitsleistung im Strafverfahren ist, ist unter https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsleistung ganz gut beschrieben.

Schöne Grüße
TheGrow

Genau das gleich wie allen Anderen vor dem Gesetz sind alle gleich.

Was Deutschland angeht kannst du dies im Strafgesetzbuch nachlesen.