Welche rechte hat der Verkäufer bei einem Kaufvertrag?

6 Antworten

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"Hat zwei Seiten mehr" ist Quatsch. Was nicht beide gemeinsam vereinbarten, gilt nicht. Auch du müsstest diese Seiten haben und sie mit unterschrieben haben, damit sie Bestandteil des Vertrages wären. Was er wegen einer Katze vor einem Gericht will, erscheint mir lächerlich.

Da du die Katze nicht behalten kannst, könntest du sie ihm wieder überlassen, falls du glaubst, dass sie es bei ihm gut hätte. Er muss sie dir nur abkaufen, wenn er nun als Käufer auftreten will. Sein Recht an der Katze als Verkäufer ist nicht mehr gültig, es ist Geschichte.

Darkangelx93 
Fragesteller
 06.11.2015, 18:51

Er sagte mir er hat zwei seiten mehr mit unterschrift ich kann mich nicht mehr erinnern das er mehr seiten hatte, ich habe nur 4 bekommen und im Vertrag steht ja auch :Verkäufer und Käufer erhalten je eine Ausfertigung der Vertrages. Mit dem Verkäufer ist das ein hin und her er hätte schon vorbeikommen können tat er aber nicht meldet sich dann tage lang nicht , und inzwischen habe ich jemanden wo sie in guten Händen wäre. Aber wenn ich sie abgebe will er vor Gericht gehen.

priesterlein  06.11.2015, 18:55
@Darkangelx93

Die Seiten sollten nummeriert sein. Sind sie es? Fehlen dann in deinem Vertrag zwei Seiten? Es kommt auf Details an und nicht nur auf allgemeine Beschreibungen. Sind die Abschnitte nummeriert? Fehlen da einige in deinem Vertrag? Wieso zeigt er dir nicht seine Seiten und du versuchst, wo sie reinpassen und ob sie wirklich dazu gehören? Das erscheint mir alles sehr merkwürdig, was er da abzieht.

Mein Rat wäre: Gib die Katze dem, den du als Abnehmer hast.

Darkangelx93 
Fragesteller
 06.11.2015, 19:03
@priesterlein

Sie sind nummeriert 1 bis 4 und diese seiten habe ich auch alle habe ich ihm auch so gesagt ,da meinte er nur ich solle mal besser auf meine zettel aufpassen und in einer anderen nachricht meinte er nur er hätte die zwei seiten mehr.

priesterlein  06.11.2015, 19:08
@Darkangelx93

Und eure Unterschriften sind auf Seite 4? Dann kannst du seine Aussagen ignorieren und davon ausgehen, dass er irgend eine Masche versucht, deren Sinn sich mir entzieht.

Wenn du zukünftig noch genauer und sicherer vorgehen willst, empfehle ich eine Paraphierung auf jeder Seite.

Ach- du kannst die Katze aus privaten Gründen nicht mehr behalten. Wenn ich so etwas lese, kriege ich einen dicken Hals. Ansonsten denke ich, wenn du nichts unterschrieben hast, dann brauchst du die Katze dem Verkäufer auch nicht zurückgeben. Aber warum soll er sie nicht wieder bekommen? Hätte es die Katze dort nicht gut? Wie hat der Verkäufer denn erfahren, dass du die Katze nicht behalten willst- oder kannst? Ich denke dass du die Katze weitergeben kannst. Anderen Falls musst du eben warten, ob sie die Katze über einen Rechtsanwalt zurück verlangt. Ich glaube aber, es ist nur eine Drohung.

maxi6  06.11.2015, 21:13

Da denke ich genauso wie Du und wenn ich sowas lese, werde ich sauer. Da kauft man ne Katze und dann kann man sie nicht mehr brauchen. Sowas sollte man sich vorher überlegen.

Naja, fragt man sich, warum du dir das nicht vorher überlegt hast, dass du keine Katze halten kannst. Nun ist wieder das Tier das Leidtragende... . 

In Schutzverträgen von Tierheimen steht grundsätzlich drin, dass, wenn man ein Tier nicht mehr halten kann oder will, man verpflichtet ist, dieses an die entsprechende Tierschutzorganisation zurück zu geben. Weitergabe an Dritte ist untersagt. 

Was war das für ein Privatverkauf? War das eine private Pflegestelle von einem Tierschutzverein / einer Katzenhilfeorganisation? Oder war das wirklich total privat? In letzterem Fall müsstest du genau den gleichen Vertrag haben, wie der Verkäufer. Ansonsten ist das nicht rechtsgültig. Denn du hast ja das unterschrieben, was du hast.

Andererseits frage ich mich, warum du die Katze nicht einfach nach dort zurückgibst? Das ist doch die beste Lösung, denn der Mensch hat offensichtlich Verantwortungsbewußtsein. 

Sollte die Katze vom Tierschutz sein, bist du sowieso verpflichtet, sie wieder zurück zu geben, ansonsten, wenn du das nicht willst (was ich nicht nachvollziehen kann, denn du selber willst die Katze ja nicht mehr), musst du eben einen Rechtsanwalt einschalten. Aber ist es das wert?

Denke hauptsächlich an das Wohl der Katze, der es eh schon schlecht genug damit geht, wenn sie herumgeschubst wird. Dann ist es doch besser, sie kommt dahin, wo sie her kommt....

Bitterkraut  10.11.2015, 17:52

Die meisten Klauseln in diesen Schutzverträgen sind letztlich unwirksam.Vielleicht solltest du das mal lesen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html

polarbaer64  10.11.2015, 22:11
@Bitterkraut

Naja, so manches was im Schutzvertrag steht, wird auch per Polizei durchgesetzt. Nicht wenige Wohnungen wurden auf Drängen der abgebenden Tierschutzorganisation polizeilich schon von Tieren geräumt, weil sich die Halter nach Abgabe der Katze, des Hundes nicht an den Schutzvertrag gehalten haben, und diese z.B. vermehrt haben (ob absichtlich oder nicht, sei dahin gestellt) und nicht ordentlich gehalten haben. So ganz als Pipifax sollte man den Schutzvertrag nicht hinstellen. Ich habe drei Katzen aus polizeilicher Räumung (weil gegen den Vertrag verstoßen wurde). In einem Fall wurde kein Kastrationsnachweis abgeliefert und es endete im Animal-Hoarding, und im anderen Fall wurde absichtlich vermehrt und die Tiere wurden misshandelt. - Klar misshandelt die Fragestellerin ihre Katze nicht, aber ihr jetzt die Schutzverträge als "Lättengeschwätz" und nichtig hinzustellen, ist auch nicht angebracht. In dem Link handelt es sich nicht um Gesetze, sondern lediglich um Rechtsprechungen in Einzelfällen.

Du kannst die Katze nicht mehr halten, aus privaten Gründen?! Schon mal drüber nachgedacht, daß du dir ein Lebewesen gekauft hast? Zu deinem Problem mit dem Vertrag:: er kann nicht einfach so zwei Seiten mehr vom Vertrag haben als du, und dann noch mit einem Rückkaufsrecht, das ist Blödsinn. Dir würde ich raten, Charakter zu zeigen und deiner Katze ein besseres Zuhause zu suchen, dabei sollte nicht der Kaufpreis die vorrangige Rolle spielen, das bist du dem Tier schuldig.

L.G. Lilly

Der Verkäufer hat keine Rechte mehr an dem Tier, egal, was im Vertrag steht. Verkauft ist verkauft. Aber was spricht dagegen, sie ihm zurückzu geben?

Darkangelx93 
Fragesteller
 06.11.2015, 18:45

Da ich inzwischen schon jemanden gefunden habe wo ich sie in gute Hände weiß.

Bitterkraut  06.11.2015, 19:26
@Darkangelx93

gut, dann laß den Verkäufer mal machen, vor Gericht wird er nix erreichen - schon gar nicht mit seinen 2 Seiten mehr...