Kann man einen Kaufvertrag anfechten, wenn im Nachhinein Fehler auftreten?

8 Antworten

Bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatleuten gibt es in der Regel keine Garantiezeit, es sei denn, im Vertrag wurde entsprechendes vereinbart. Der Verkäufer haftet allerdings für wesentliche Schäden (keine optischen Mängel), die ihm bekannt waren oder auch als Laien bekannt sein mussten. Das ist aber schwer zu beweisen. Und außerdem sind seit dem Kauf 2 Wochen verstrichen. In der Zeit hätte sich natürlich ein Schaden durch einen unsachgemäßen Gebrauch oder einfach durch altersbedingte Abnutzung ergeben können. (Diese Information ist keine Rechtsauskunft und hat keinen Verbindlichkeitscharakter).

Das kommt auf Inhalt des Kaufvertrags an und auf die wirkliche Ursache von "springt nicht an".

"Werkstatt sagte, dass es wahrscheinlich die einspritzdüsen sind. Was ist wenn das nicht der Fall ist und Unmengen an Kosten auftreten?"

Wenn du grundlos die Einspritzdüsen tauschen lässt, zahlst du grundlos Geld. Logisch.

Wie sollen alle Einspritzdüsen denn gleichzeitig komplett defekt sein, so dass der Wagen nicht mal irgendwie noch zündet? Eine kann passieren, aber alle?

Und was soll "wahrscheinlich" heißen? Was sagt denn der Fehlerspeicher wirklich!?

Der fehlerspeicher sagt „leider“ gar nichts

Moin,

den Vertrag kannst du dann erfolgreich anfechten, wenn ein Mangel schon bei Vertragsschluss vorhanden war, der Verkäufer dies wusste und es arglistig verschwiegen hat.

für alle Punkte bist du als Anspruchsteller beweispflichtig. Hier sehe ich das große Problem: selbst wenn der Mangel nicht erst bei dir entstanden ist, sondern schon beim Verkäufer vorhanden war, dürfte es schwierig werden, nachzuweisen, dass der Verkäufer dies auch schon wusste und bewusst verschwiegen hat.

Manchmal kann man sowas nachweisen, wenn ein Auto bspw ein Unfallwagen ist und mehrmals danach verkauft wurde. Wenn dann in allen Kaufverträgen „Unfallwagen“ steht, bis auf den letzten, kann man schon davon ausgehen, dass der Verkäufer dies wusste und absichtlich verschwiegen hat.

Bei einem Abnutzungsmangel wie den Düsen ist der Nachweis so gut wie nicht möglich.

Ungewünschter Rat für die Zukunft:

Gebraucht nur beim Händler kaufen.

Kommt drauf an, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Hinzu kommt: Wie willst du dem Verkäufer nachweisen, dass er vom Defekt gewußt hat? Immerhin ist das Auto noch 2 Wochen nach dem Kauf angesprungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erstmal müsstest du belegen, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag.

Aber die einspritzdüsen am Auto gehen doch nicht von jetzt auf gleich kaputt. Das könnte mir ja die Werkstatt evtl belegen

@JXxx1

Ich bin kein Mechaniker. Die Beweislast beim Privatkauf, den ich jetzt mal vermute, liegt aber bei dir. Aber selbst dann müsste der Verkäufer nur nacherfüllen, d. h. reparieren lassen.

@JXxx1

Ja scheinbar wohl, sonst wäre der Wagen ja nicht die letzten 2 Wochen angesprungen.

Ein Schaden kann von jetzt auf gleich passieren, es gibt natürlich Dinge die sich schleichend anmelden mit Geräuschen und sowas aber bei Einspritzdüsen kann das von jetzt auf gleich sein. zudem fehlt die Info Diesel Benziner ? Alle Düsen kaputt ?? was ja nicht sein kann ? Eventuell Fehldiagnose der Werkstatt ???

@websniffer

Ist ein 2L Diesel. Der aus der Werkstatt sagte nur „die einspritzdüsen haben getanzt beim startversuch“. Er will heute alle wechseln.
Fehler gab es beim auslesen nicht

@JXxx1

Ok hab ich noch nie gehört in meinen über 30 Jahren Erfahrung im Bereich Kfz das Düsen Tanzen können ^^