Welche Rechte habe ich, wenn der Käufer (Pachtgarten) nicht bezahlt?

3 Antworten

Ihr selbst könnt den Garten nicht einfach so zurück holen, da die Eigentumsübertragung schon stattgefunden hat und im Grundbuch eingetragen wurde.

Allerdings könnt ihr das gerichtliche Mahnverfahren beschreiten und in dem Moment, in dem ihr einen Titel habt, den Garten zur Pfändung bringen.

Die Sache dauert über Gericht und Gerichtsvollzieher zwar eine ganze Weile, ist letztlich doch eine elegante Version.

Konnten Sie denn ohne die Zustimmung des Eigentümers einen rechtwirksamen Verkauf dieses Rechtes bewirken oder haben Sie mit dieser Maßnahme schlicht und ergreifend Ihre Rechte ohne weiteres verspielt, indem Sie sich vertragswidrig verhalten haben?

Gerichtliches Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.