Welche Rechte habe ich, wenn der Käufer (Pachtgarten) nicht bezahlt?
Hallo,
wir haben einen Pachtgarten in einer Kleingartenanlage weiter verkauft. Wir vereinbarten eine Ratenzahlung von monatlich 150,00 €. Die Käufer haben die erste Rate nicht bezahlt. Ist es irgendwie möglich den Garten zurück zu bekommen, damit wir uns einen anderen Käufer suchen können oder müsse wir jetzt irgendwie unser Geld "eintreiben"? Falls ja, welche Möglichkeiten haben wir? Über eine Antwort freue ich mich!
3 Antworten
Ihr selbst könnt den Garten nicht einfach so zurück holen, da die Eigentumsübertragung schon stattgefunden hat und im Grundbuch eingetragen wurde.
Allerdings könnt ihr das gerichtliche Mahnverfahren beschreiten und in dem Moment, in dem ihr einen Titel habt, den Garten zur Pfändung bringen.
Die Sache dauert über Gericht und Gerichtsvollzieher zwar eine ganze Weile, ist letztlich doch eine elegante Version.
Konnten Sie denn ohne die Zustimmung des Eigentümers einen rechtwirksamen Verkauf dieses Rechtes bewirken oder haben Sie mit dieser Maßnahme schlicht und ergreifend Ihre Rechte ohne weiteres verspielt, indem Sie sich vertragswidrig verhalten haben?
Gerichtliches Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.