Welche Rechte hab ich in der JVA?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde sagen das Urteil wurde schon von einem Richter gesprochen und du musst erstmal in die JVA. Wenn du dich dort aber gut führst usw kann es sein das du eher raus darfst. Zu dem Thema Sexspielzeug kann ich mir persönlich nicht vorstellen das man sich da etwas mitnehmen darf. Bin mir aber nicht sicher. Du hast aber die Möglichkeit einzukaufen in einem Supermarkt und vielleicht gibt es da ähnliche Dinge die du nutzen kannst (Obst & Gemüse)

An der Haftstrafe kommst Du sicherlich nicht mehr vorbei. Zu der wurdest Du schließlich rechtskräftig verurteilt, weil Du in irgend einer Art und Weise Mist gebaut hast. Die Haftstrafe wurde seinerzeit ja nur zur Bewährung ausgesetzt, da Du Dich aber nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hast musst Du doch noch in den Knast.

Was den Ausgang angeht solltest Du am Besten mal mit den Leuten in der JVA reden. In der ersten Zeit wird das sicher nicht gehen, schließlich ist das ja kein Hotel, sondern eine Haftanstalt. Gegen Ende der Haft dürfte es aber gelegentlich begleiteten Freigang geben, schließlich musst Du Dich hinterher ja auch wieder selbst um Deine Belange kümmern – eigene Wohnung, Job, Sozialleistungen beantragen etc.

Das Selbe gilt auch für Deinen kleinen, brummenden Freund: Nimm den einfach mit, dann siehst Du schon, ob es erlaubt ist, so etwas in den Zellen zu besitzen. Ist er nicht erlaubt bekommst Du ihn nach spätestens acht Monaten bei Deiner Entlassung wieder und musst Dich eben solange anderweitig vergnügen. Wie schon gesagt, ist ja kein Hotel, sondern ein Knast. Ich würde allerdings eher davon ausgehen, dass Vibratoren in Haft eher nicht erlaubt sind – in Knästen in Hamburg sind sie z.B. verboten, sagt die mopo: http://goo.gl/inBllc

Ich glaube du verwechselst da etwas.

Deine Haftstrafe hast du ganz sicher nicht erhalten, weil du Bewährungsauflagen missachtet hast.

Das ganze nennt sich Haftstrafe wegen eines Verbrechens, das du begangen hast.