Welche Pflichten hat ein Seminarleiter (Bayern/Oberstufe)?
Ich möchte die Bewertung meiner Seminararbeit anfechten. Ich hatte meine Seminararbeit weit vor dem Abgabetermin fertig und dem Seminarleiter 5 mal per Email und auf Papier vorgelegt. Er hat sich die Arbeit allerdings zu keiner Zeit angesehen. Bei einem Einzelgespräch im Halbjahr der Abgabe, ist der Seminarleiter meine Arbeit durchgegangen und hat gemeint, die Arbeit sieht gut aus. In der Bewertung allerdings hat er sich zum Beispiel über die Gliederung beschwert, obwohl er diese zuvor nicht beanstandet hat. Die Bewertung widerspricht sich auch. Meine Frage ist jetzt: Ist der Seminarleiter gesetzlich dazu verpflichtet, sich die Arbeit vorher anzusehen und auf "Fehler" hinzuweisen, besonders, wenn die Arbeit mit 5 Punkten bewertet wurde? Ich bräuchte, wenn möglich, Gesetzesauszüge oder Ähnliches.
1 Antwort
Hallo User40485, Gesetzesauszüge oder ähnliches kann ich nicht bieten.Trotzdem würde ich die Zensur schriftlich anfechten mit dem Hinweis auf deine Vorarbeit (fünfmalige Zusendung, Bemerkung "sieht gut aus", keine vorherige Beanstandung der Gliederung). Punkte, in denen sich Bewertungskriterien widersprechen einzeln aufführen!Falls es ein Fachseminarleiter ist - Zweitschrift an den Hauptseminarleiter.Da muss dann der Seminarleiter auch schriftlich seine Beurteilung begründen und belegen, was er musste oder nicht musste. Und dann kannst du gegebenenfalls an die Schulaufsicht weiter gehen.
Danke für deine Antwort. Ich werde mit dem Lehrer erst mal ein Gespräch führen, denn wenn er von sich aus bereit ist, seine Bewertung zurückzuziehen, dann kann ich mir den Aufwand auch sparen. Ansonsten werde ich alle meine Rechte nutzen und gegen den Verwaltungsakt vorgehen. Leider konnte ich nirgendwo etwas zu den Pflichten des Seminarleiters finden und es scheint auch nichts gesetzlich geregelt zu sein.