Welche Pflichten hat ein Seminarleiter (Bayern/Oberstufe)?

1 Antwort

Hallo User40485, Gesetzesauszüge oder ähnliches kann ich nicht bieten.Trotzdem würde ich die Zensur schriftlich anfechten mit dem Hinweis auf deine Vorarbeit (fünfmalige Zusendung, Bemerkung "sieht gut aus", keine vorherige Beanstandung der Gliederung). Punkte, in denen sich Bewertungskriterien widersprechen einzeln aufführen!Falls es ein Fachseminarleiter ist - Zweitschrift an den Hauptseminarleiter.Da muss dann der Seminarleiter auch schriftlich seine Beurteilung begründen und belegen, was er musste oder nicht musste. Und dann kannst du gegebenenfalls an die Schulaufsicht weiter gehen.

User40485 
Fragesteller
 22.02.2015, 14:29

Danke für deine Antwort. Ich werde mit dem Lehrer erst mal ein Gespräch führen, denn wenn er von sich aus bereit ist, seine Bewertung zurückzuziehen, dann kann ich mir den Aufwand auch sparen. Ansonsten werde ich alle meine Rechte nutzen und gegen den Verwaltungsakt vorgehen. Leider konnte ich nirgendwo etwas zu den Pflichten des Seminarleiters finden und es scheint auch nichts gesetzlich geregelt zu sein.