Arbeitgeber schickt trotz schriftlicher Vereinbarung im Aufhebungsvertrag (selbst gekündigt) mit Beurteilung "sehr gut" dasArbeitszeugnis mit Beurteilung "gut"?
Hallo Zusammen,
ich habe vor mehreren Wochen meine Arbeit gekündigt.
Da ich schnell aus dem Vertrag wollte (Bossing, ganz schlimme Arbeitszustände, keine schöne Arbeitsatmosphäre) habe ich gekündigt und um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Da ich wusste wie meine ehemalige Vorgesetzte agiert, habe ich bei der Geschäftsleitung im Aufhebungsvertrag ein Arbeitszeugnis mit der Beurteilung "sehr gut" ausgehandelt. Das wurde mir ebenfalls sofort zugesichert.
Seitdem ich allerdings von dort weg bin, ist die Geschäftsleitung selbstverständlich nicht zu erreichen. :( Die Sekretärin, die mit dem Verfassen des Zeugnisses beauftragt worden ist, schickt mir die Entwürfe (auch von der Geschäftsleitung abgesegnet, auch immer in cc) mit einer Beurteilung von "befriedigend", teilweise auch "gut", jedoch nie "sehr gut". Das Spiel geht inzwischen seit zwei (!) Monaten. Die Geschäftsleitung ist zwar in den E-Mails auf cc, jedoch wird nicht geantwortet und auch telefonisch lande ich nur bei der Vorzimmerdame anstatt beim Ansprechpartner (Geschäftsführer), mit dem ich es damals vereinbart habe.
Meine Frage daher. Wie stehen meine Chancen, wenn ich zum Anwalt gehe. Das Kuriose ist dabei, dass ich die schriftliche Vereinbarung des Zeugnisses mit der Bewertung "sehr gut" im Aufhebungsvertrag erhalten habe. Denkt das ehemalige Unternehmen eventuell ich bin blöd oder kenne diese versteckten Formeln nicht? Ich habe ihnen auch schon eine von mir selbst geschriebene Version geschickt (natürlich mit der Beurteilung "sehr gut"), doch darauf wird nicht eingegangen. An meinen letzten Tag hieß es noch von der Geschäftsleitung, ich bekomme das Arbeitszeugnis so wie ich möchte. Demnach ist anscheinend nicht mehr so.
Am meisten ärgert mich jedoch dabei, dass ich bei diesem Job durch die Höhle gegangen bin. 14-Stunden-Tage und tägliche Demütigungen durch meine Vorgesetzte sind an der Tagesordnung gewesen. Ich habe es so lange mitgemacht, dass ich zum Schluss professionelle Hilfe in Anspruch nehmen musste, da ich total fertig war. Jetzt darf ich auch noch um mein Arbeitszeugnis "streiten". Habe ich auch hier Chancen, beim ehemaligen Arbeitgeber etwas gelten zu machen bzw. darauf hinzuweisen? Die Umstände sind ihm bewusst.
Freue mich auf Eure Antworten. Experten, hoffe, Ihr könnt mir helfen. Danke für alle Antworten im Voraus!!
7 Antworten
Die Sekretärin, die mit dem Verfassen des Zeugnisses beauftragt worden ist, schickt mir die Entwürfe (auch von der Geschäftsleitung abgesegnet, auch immer in cc) mit einer Beurteilung von "befriedigend", teilweise auch "gut", jedoch nie "sehr gut".
Bist du ein ausgewiesener Zeugnisfuchs, dass du das so herauslesen kannst?
Es gibt keinen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis. Sonst hätten wir auf dem Arbeitsmarkt nur noch Arbeitnehmer mit guten oder sehr guten Arbeitszeugnissen. Der Regelfall ist das befriedigende Arbeitszeugnis. Alles darüber muss vom Arbeitnehmer bewiesen werden. Alles darunter muss vom Arbeitgeber bewiesen werden. Bester Tipp: Beratungshilfeschein holen oder Geld für Erstberatung aufbringen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Expertise im Bereich Arbeitszeugnis das Zeugnis überprüfen lassen.
Die Sekretärin, die mit dem Verfassen des Zeugnisses beauftragt worden ist, schickt mir die Entwürfe (auch von der Geschäftsleitung abgesegnet, auch immer in cc) mit einer Beurteilung von "befriedigend", teilweise auch "gut", jedoch nie "sehr gut"
Hat das ein ausgewiesener Fachmann überprüft? Oder hältst du dich selbst für fit genug, um das sicher zu bewerten?
"seine Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung" bedeutet ja leider kein "sehr gut"...
oder "für alle auftretenden Probleme fand sie ausnahmslos gute Lösungen"
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann lass das anwaltlich überprüfen. Das Zeugnis und die vertraglichen Vereinbarungen.
Denn selbst, wenn der Aufhebungsvertrag unwirksam ist, muss die vertragliche Zusicherung zur Notenvergabe nicht unbedingt ebenfalls unwirksam sein.
Je nach Wortlauf kann dort auch vermerkt sein, dass deine sehr guten Leistungen auch so in einem Zeugnis ausgestellt werden.
Dann ist das ja schon ein Indiz dafür, dass deine Leistungen auch tatsächlich sehr gut waren.
Zunächst mal vorneweg, wenn du selbst gekündigt hast, dann hast du das Arbeitsverhältnis von dir aus beendet und der Aufhebungsvertrag ist obsolet. Etwas, was gekündigt ist, kann man nicht nochmals aufheben. Die Kündigung erfolgte vor der Aufhebung, also ist die Kündigung wirksam und die Aufhebung nicht. Die Zusicherung ist hier leider nichts wert.
Um ein Zeugnis mit der Note "sehr gut" durchzusetzen, müsstest du letztlich beweisen, dass du auch "sehr gute" Arbeit geleistet hast.
Kannst du diesen Nachweis führen, stehen deine Chancen gut, dieses Zeugnis vor Gericht zu erstreiten.
Kannst du diesen Nachweis nicht führen, was leider die Regel ist, gehst du vor Gericht baden.