Welche Note entspricht dieses Zeugnis?

9 Antworten

Ich finde es hört sich gut an, eigentlich steht ja nicht schlechtes drin. :-)

Hallo  Naddl,

Den ANfang lasse ich mal weg, den die Hälfte der Seite ist mit der Vorstellung der Firma voll :) und meinen Aufgaben...

das ist ein Fehler, denn für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung eines Zeugnisses benötigt man den vollständigen Text, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Grundsätzlich sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

 Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen.

Bislang lässt sich bestenfalls sagen dass die gewählten Formulierungen auf den ersten Blick auf eine gute Beurteilung schließen lassen können, unterstellt dass diese zur Position sowie den ausgeübten Tätigkeiten passen und dass es sich um eine eher kleines Unternehmen sowie einen vergleichsweise kurzen zu würdigenden Zeitraum handelt. Zumindest Letzteres ist aber offensichtlich nicht der Fall.

Dazu, diese möglicherweise gute Beurteilung zu bestätigen taugt die Schlussformulierung jedoch nicht, es findet also eine Abwertung statt.

der Satz mit das Arbeitsverhältnis endet mit ABLAUF zum..... gefällt mir gar nicht. Hört sich für mich neg. an.

Bei dieser Formulierung darf der Leser davon ausgehen dass dir gekündigt wurde, begründet wurde dies nicht. Sie ist vergleichsweise unproblematisch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, bei dem das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. 
Die gewählte Zeitform ist im Übrigen korrekt wenn das Zeugnis genauso datiert ist.

Vielen Dank für die Antwort :) Den Anfang habe ich weg gelassen da dieser absolut ok ist. Alles was oben genannt ist befindet sich in diesem Zeugnis.

Die FIrma beschäftigt ca. 100 MA. Darf den so ein Satz dann überhaupt in dem Zeugnis stehen, wenn wie oben geschrieben, eine Abwertung zu lesen ist?

Hallo  Naddl,

Vielen Dank für die Antwort :) Den Anfang habe ich weg gelassen da dieser absolut ok ist. Alles was oben genannt ist befindet sich in diesem Zeugnis.

dass du das so siehst ist zwar schön, aber unerheblich.
Lies dazu (nochmals) meinen obigen Beitrag.

Die FIrma beschäftigt ca. 100 MA. Darf den so ein Satz dann überhaupt in dem Zeugnis stehen, wenn wie oben geschrieben, eine Abwertung zu lesen ist?

Warum nicht, wenn der Verfasser dadurch die beabsichtigte Wertung zum Ausdruck bringt?!?

Nicht jeder Zeugnisempfänger hat sich eine gute oder gar sehr gute Beurteilung verdient und erarbeitet; viele sind als durchschnittlich, manche auch als schlechter zu Werten.
Dies muss der Arbeitgeber bei dem Verfassen eines Zeugnisses kommunizieren, schließlich ist er in 1. Linie der Wahrheit verpflichtet. Der Wohlwollensquatsch kommt später.  

Schulnote 2 - 3 

Ein Zeugnis kann man nur dann sinnvoll beurteilen, wenn man es vollständig liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum und der Unterschrift. Überall dort können Informationen enthalten sein, die für die Interpretation wichtig sind. Das gilt auch für die Aufgabenbeschreibung. Ist die vollständig?

Die Leistungsbeurteilung entspricht in Schulnoten einer "2".

Im Umgang mit unseren Kunden bewies Frau X großes Geschick

Die Formulierung ist etwas ungewöhnlich.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des XX.XX.XX

Das ist eine neutrale Formulierung, die aber Platz für Spekulationen lässt. Hast du gekündigt bzw. ging die Initiative von dir aus oder wurde betriebsbedingt gekündigt, sollte man das auch erwähnen. Abgesehen davon muss es "endete" heißen. Oder ist das Ausstellungsdatum vor dem Ende des Vertrags? Das wäre nämlich fatal für dein Zeugnis.

Wir bedanken uns bei Frau X für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin Erfolg.

Für ein gutes Zeugnis passt die Schlussformel nicht so ganz. Es fehlt das Bedauern über deinen Fortgang.

Ich ergänze / fasse zusammen: Das Zeugnis ist unvollständig hier eingestellt, an einigen Stellen überzogen formuliert und in sich unstimmig sowie stilistisch ziemlich schlecht.

Es sollte daher

1. hier noch einmal vollständig (!) eingestellt werden und

2. in geeigneter Form reklamiert werden.

Vielen Dank für die ANtwort. Den ANfang habe ich weggelassen da dieser absolut passt. Es ist alles korrekt angegeben.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf zum 05.Mai.2015. und das Zeugnis wurde mir zwar jetzt erst, nach mehrmaligem ermahnen, ausgestellt, die FIrma hat dies allerdings auf den 05. Mai. der 05. Mai war mein wunsch da ich ab 06.05. in elternzeit gegangen bin und verwirrungen in der bewerbung ausschließen wollte.

mir geht es eigentlich darum ob dieser Satz stehen darf oder nicht, ob ich etwas machen kann oder nicht. WIe schon geschrieben hat er mich damals gekündigt und das gericht entschied das die kündigung unwirksam ist. um ihm entgegen zu kommen habe ich mich darauf eingelassen die beschäftigung bis zur elternzeit weiter zu machen, da ich danach eh nicht mehr dort arbeiten wollte.

@naddl1802

Die von Dir angesprochene Formulierung "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf zum 05.Mai.2015" ist ja nicht falsch, wohl aber unschön. Einen Rechtsabspruch auf Änderung wirst Du nicht haben.

Gleichwohl ist das Zeugnis m.E. aufgrund meiner vorgenannten Mängel zu reklamieren. Dabei sollte dann auch die obige Passage geändert werden in: "Das Arbeitsverhältnis endet vereinbarungsgemäß mit Ablauf des 5. Mai 2015."

Dazu mein Rat: Verfasse einen eigenen Änderungsentwurf, stelle ihn hier anonymisiert, jedoch vollständig (!) ein, damit wir ihn bewerten können. Dann sehen wir weiter...

@verreisterNutzer

Noch eine Ergänzung: Ein "krummes" Austrittsdatum macht - jedenfalls außerhalb der Probezeit - immer einen schlechten Eindruck, denn das riecht für einen potenziellen Arbeitgeber geradezu nach fristloser Kündigung durch den AG. Um diesem ja offenbar falschen Eindruck entgegen zu gehen, ist die von Nightstick angeregte Änderung "Das Arbeitsverhältnis endet vereinbarungsgemäß mit Ablauf des 5. Mai 2015" sehr sinnvoll.

Dein Zeugnis ist m.E. bis auf den von Dir schon bemängelten Satz gut.

Deine Kenntnisse werden positiv erwähnt, Dein Einsatz wird gelobt und Du hast gute Ergebnisse erzielt. Selbstständiges Arbeiten verbunden mit "stets" guten Erfolgen und volle Zufriedenheit des AG werden erwähnt.

Die Leistungsbeschreibung und Leistungsbeurteilung sind stimmig und nicht zu beanstanden.

Die Verhaltensbeurteilung ist mit "vorbildlich" eine Zwei und auch die Reihenfolge stimmt.

Du hast den Schlußsatz mit dem Dank und den guten Wünschen auf den man nach richterlichem Urteil keinen Anspruch hat.

Den von Dir nachgefragten Satz: "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des  XXX " würde ich auch ändern wollen. Jetzt sieht es so aus, als hätte Dir der AG gekündigt. Es fehlt ja auch das "Bedauern" über Deinen Weggang im Schlußsatz.

Besser wäre: Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau XXXX zum XXXXX

👍 👍 👍

Vielen Dank, ich habe das an meinen AG bzw. früheren AG weitergegeben. Das Problem ist hier, denke ich, das ja vor dem gericht beschlossen wurde das ich bis zu meiner Elternzeit da dort beschäftigt werde und somit die Kündigung von seiner Seite unwirksam ist. Deshalb ist es für mich schwer zu sagen ob mir dieser Satz mit auf Wunsch, überhaupt zusteht

@naddl1802

Du schreibst aber, Ihr habt Euch geeinigt. So wie es hier steht, kann man hier eher eine Arbeitgeberkündigung vermuten.

Wenn Dein AG Dich sowieso "loswerden" wollte, kann er den Satz auch ändern. Das tut ihm nicht weh und entspricht doch auch den Tatsachen, da Du sowieso gehen wolltest.