Welche juristischen Maßnahmen bei Umgangsboykott durch Exfrau kann ich nutzen?
Nach wievor nutzt die Exfrau Möglichkeiten, um den Umgang mit den Kindern zu erschweren. Die Mädchen (9 und 10) haben für die 14 Tage Ferienaufenthalt bei mir außer den Kleidern am Leib 1 kurze Hose, 2 Shirts und 2 paar Socken mitbekommen. Zusätzlich waren 2 Unterhosen Größe 122/128 für Mädchen zwischen 6 und 7 dabei, also nicht zu verwenden.
Außerdem waren die Kleidungsteile der Kinder in schlechten Zustand, die Schuhe der Mädchen waren durchlöchert und kaputt. Die Mutter ließ durch Mädchen ausrichten, ich könne neue Sachen kaufen.
Ein Antrag auf Unterstützung vom Jugendamt wurde abgelehnt, "Begründung, ob erwartet würde, der Bedienstete solle die Sachen bringen"...
Welche juristischen Möglichkeiten habe ich?
4 Antworten
Niemand kann die Frau zwingen, den Kinder Klamotten mit zu geben. Ihr verhalten ist zwar unter aller Kanone, aber in diesem Fall kannst du nichts machen. Kauf du doch den Kindern ein paar Klamotten.
Ich finde es immer wieder extrem traurig, wenn Mütter oder auch Väter ihre persönlichen Animositäten auf dem Rücken der Kinder austragen.
Das Verhalten des Jugendamt-Mitarbeiters ist unter aller Kanone. An deiner Stelle würde ich mal Kontakt zum Kinderschutz-Bund aufnehmen. Denn seelische Schäden bei den Kindern bleiben bei dem Verhalten nicht aus und das Jugendamt ist verpflichtet zu vermitteln und zu helfen, um Schaden von den Kindern abzuwenden.
doch es ist ihre pflicht die sachen bereitzustellen die die kinder für den umgang benötigen. ein gericht kann einen beschluss dazu fassen und wenn sie sich daran nicht hält, kann es zu ordnungsstrafen ersatzweise haft kommen. er könnte auch beantragen das der unterhalt gemindert wird, da er erhöhte umgangskosten hat. auch das wäre ein option.
ich habe bereits zwei mal gegen meine ex wegen nichteinhaltung der beschlüsse geklagt, das gericht hat die anträge als nicht zuständig abgelehnt.
kann es sein, dass du die sache mit dem falschen anwalt angehst oder geht ihr gemeinsam die sache falsch an?
wenn du nur einen beschluss hast über umgang, darin aber keine strafen hast, dann kannst du das nicht weiter angreifen. dann muss ein neuer beschluss erwirkt werden. diesbezüglich scheinst du gerade allerdings auf der stelle.
fechte deine kämpfe aus, wenn sie sinnvoll sind. sorge dafür das umgang regelmäßig stattfindet. sorge dafür das die kinder vernünftige sachen bekommen von dir und kümmer dich darum, dass der unterhalt gekürzt werden kann, wenn du ständig sachen kaufen musst für die umgänge. schau auch hier mal rein:
Nö, der Vater ist hier der Leidtragende.
Dann wird Dir Dein Anwalt doch gesagt haben, welches Gericht hier zuständig ist?
meine Beschwerde beim OLG wurde angenommen und das Amtsgericht angewiesen einen Beschluss zu erlassen, als Vater muss du wirklich jedesmal bis zum äußersten gehen. An alle Väter, wehrt euch gegen diesen vaterfeindlichen Staat!
@ Kandahar
"An deiner Stelle würde ich mal Kontakt zum Kinderschutz-Bund aufnehmen."
Und dann? Dort um Geld betteln? Absurd!
Im Moment stellst Du Dich "an die Stelle" des Ratgebers...
... und kennst nicht mal den Unterschied zwischen Betreuungs- und Barunterhalt.
Ersterer ist ein großer Schwindel, letzterer die Befugnis ("auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter") Einkäufe zu tätigen - nicht ohne vorab die Unterhaltszahlung entsprechend zu kürzen, euphemistisch: die Kindesmutter zu entlasten - wo die KM schon dermaßen ihr Unvermögen kundtut...
Das muss man nicht aus Rachelust, soll man aber auch nicht ohne entsprechende Beweise (Tonaufnahmen, Fotos) tun. Und sei es auch nur ihre Weigerung, derartige Forderungen dem Kindesvater schriftlich mitzuteilen - um doppelt zu kassieren.
Auf ALG-Anträgen der Mütter sind meines Wissens auch "regelmäßige geldwerte Leistungen" anzugeben.
In Kleiderkammern der "Wohlfahrt" gibt es verständlicherweise keine Kaufbelege, aber....
generell ist der betreuende elternteil dafür zuständig das genügend sachen für den umgang zurecht gelegt werden und die auch im guten zustand sind. wenn du aber weißt, dass sie es nicht tut, dann geh auf kinderflohmärkte und kauf den kindern was sie brauchen. das kostet nicht die welt und du behältst es dann bei dir.
sprich du ziehst den kindern die sachen der mutter aus und lässt sie während des umgangs nur deine sachen tragen. wenn die kids nach hause gehen, ziehen sie ihre alten sachen wieder an und gehen damit nach hause.
sicherlich kannst du ein umgangsverfahren anstrengen, wenn sich die mutter ständig querstellt und die zeiten nicht einhält. aber wegen anziehsachen wäre ein verfahren mir persönlich zu teuer. selbst mit beschluss wird sie wege finden dir das zu versaltzen.
Die Mutter ist schon verpflichtet Bekleidung mitzugeben ( Du zahlst Unterhalt, oder?)
Das Jugendamt hat hier überhaupt keine rechtliche Möglichkeit Dich zu unterstützen.
Du mußt ja reichlich unverschämt gewesen sein, wenn das Jugendamt so zurückpampt.
Du kannst zum Anwalt gehen und einen Antrag vor Gericht stellen. Dieser kann bei Nichtbefolgen mit einem Zwangsgeld bewehrt sein.
na das hoffe ich doch, das jugendamt wollte mir die kinder nehmen und ein "großzügiges Umgangsrecht von 2 Tagen pro Monat einräumen, ich lass mir doch von so einem Sesselpupser nicht meine Kinder wegnehmen - aus der ganzen Sache habe ich eines gelernt - wenn du als Vater deine Kinder behalten willst - kämpfe mit allen Mitteln und so oft und so übel wie du kannst, dann hast du eine chance, wie ich heute vom OG bestätigt bekommen habe.
ob du da juristische möglichkeiten hast, kann dir dein anwalt sagen. tatsache ist: die kids haben keine klamotten bei dir, also solltest du schleunigst ein paar dinge kaufen damit der bedarf gedeckt ist.
meine herren, ich verstehe nicht wie erwachsene menschen ihre zankereien auf dem rücken von kindern austragen können.
es sind zwei kinder und wenn vati nicht gerade gut bestückt ist finanziell, dann kann ne grundausstattung schon einiges kosten. wenn die kids nur in den ferien kommen, ist der nächste umgang wieder mit hohen einkleidungskosten verbunden. sicherlich könnte er klamotten besorgen, aber die aufgabe der mutter ist diese bereitzustellen, da es die sachen der kinder sind.
ja, da hast du vollkommen recht. aaaaber, wenn die kinder jetzt bei ihm sind und nichts zum anziehen haben, sollte er jetzt abhilfe schaffen. die brauchen keine 10 hosen , 10 shirts und 20 unterhöschen. papa wird ja hoffentlich eine waschmaschine haben.
und dann würde ich einen anwalt einschalten und sämtliche rechtliche schritte einleiten sie möglich sind.
genau um diese rechtlichen Schritte geht es, die will ich wissen.
es wäre ein umgangsprozess zu starten. dazu muss ein anwalt konsultiert und bezahlt werden, klage erhoben werden und dann sitzt man wegen anziehsachen zu gericht. ein umgangsverfahren kostet ca. 3000 euro. ist es die sache wert solche kosten zu verursachen oder sollte man das kind zum wohle der kinder einsetzen und immer wieder einfach über kinderflohmärkte gehen und sachen kaufen?
die frage ist dann ob man wegen anziehsachen ein verfahren beginnt oder ob klage abgewiesen wird?=
Die Mutter hat, macht aber nicht.
Da würde ich als Vater doch gebrauchte Nichtmarkenkleidung kaufen.
danke für die Antwort, das mach ich schon die ganze Zeit... ist das alles umsonst? Die Kinder sind die leidtragenden?