Welche fragen stellt ein betriebsrat?

2 Antworten

Ich weiß nur von sehr wenigen Betriebsräten, die beim Vorstellungsgespräch dabei sind, da es kein "Recht" darauf gibt.

Wie soll sich ein BR denn "einmischen"? Der BR hat nach § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen.

Das bedeutet, der AG informiert den BR über eine geplante Einstellung. Er lässt dem BR die erforderlichen Unterlagen (z.B. Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf, Personalbogen, Auswirkungen der geplanten Einstellung......) zukommen.

Der BR hat dann eine Frist von sieben Tagen, in der er sich zur geplanten Einstellung äußern kann. Tut er das nicht, gilt das als Zustimmung.

Verweigern kann ein BR eine Einstellung nur nach § 99 Abs. 2 BetrVG (bitte selbst lesen, zu viel Text).

Ich bin jetzt schon einige Jahre im BR, einer Einstellung haben wir allerdings noch nie widersprochen, da es dazu bisher noch keine Gründe nach § 99 BetrVG gab und es keine Rolle spielt, ob man persönlich einen Bewerber sympathisch findet oder eben nicht.

Davon mal abgesehen, würde ich bei Bewerbungsgesprächen auch nicht anwesend sein wollen (für mich gibt es viel wichtigere Dinge zu erledigen).

Ich hab noch nie erlebt, dass bei einem Vorstellungsgespräch der Betriebsrat anwesend war.