Warm halten - Zusage oder Absage?

3 Antworten

Es ist immer das Problem, solange der Konzern keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, sie kein Stellenbesetzung machen können, wenn kein Bewerber weiter Interesse hat.

Dies führt zu einer unerträgliche Situation, wo man dann später erneut nach passende Mitarbeiter suchen muß. Neben den zusätzlichen Kosten einer weiteren Stellenaauschreibung, ist aber der Fachvorgesetzte, der ständig Druck macht und bald die Situation geklärt haben will.

Der Betrieb handelt korrekt.

Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser über die geplante Einstellung informiert werden. Der Betriebsrat hat dann eine Frist von sieben Tagen um der Einstellung zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern.

Der BR wird i.d.R. die Zustimmung geben, für eine Verweigerung braucht er gute Gründe ( die kann man im § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz nachlesen, bei uns im Betrieb ist mir noch keine Zustimmungsverweigerung bekannt).

Daher vermute ich, dass der AG "auf Nummer sicher" geht und nicht vom BR gerügt werden möchte, wenn er ohne vorherige Anhörung einfach einstellt. Da würde auch die Frist von einer Woche Wartezeit gut passen.

die warten erst die Zustimmung des Betriebsrates ab. Das ist auch richtig so. 

Normalerweise wird diese auch erteilt.