Welche Auskunft muss ein Inkasso geben?
Hallöchen,
Ein schock zum Wochenstart gab es bei mir, ich habe Post von einem Inkassodienst bekommen, es geht um eine Bestellung die ich vor mehr als 10 Jahren getätigt haben soll. Heute erzählte man mir das man mich nie ausfindig machen konnte, nun wolle man einen Titel gegen mich erwirken.
So weit so gut.
Auf die Frage welche Rechnung nicht beglichen sei kam nur die Antwort ein Versandhandel der von vorne gelesen und Rückwärts gleich klingt!
Ich fragte natürlich nach wann genau diese „Bestellung“ aufgegeben worden sein soll.
Darauf kam folgende Antwort
„ Ob mit oder ohne Titel sind wir nicht verpflichtet ihnen eine Aufschlüsselung Ihrer Schuld zu schicken oder gar insgesamt Auskunft zu erteilen“
Ist das richtig? Ich meine wer Geld will sollte doch auch im eigenen Interesse Wert darauf legen dem vernmeindlichen Schuldner Haarklein zu beweisen wann er was bestellt und nicht gezahlt haben soll oder?
PS: Interessanter weise war ich vor 10 Jahren knapp 11 erst zwischen 16/17 Jahre alt und somit ist die Möglichkeit das ich Schulden gemacht haben sollte eh gleich null da das in Deutschland ja nicht unter 18 möglich ist.
11 Antworten
Schulden machen kann man natürlich schon mit gefälschten Angaben das kontrolliert ja kein Onlineversand nach. Die Frage ist in wie weit man dich dafür überhaupt haftbar machen kann weil du nicht volljährig warst und keine Berechtigung hattest einen Kaufvertrag abzuschließen somit ist dieser Vertrag unwirksam. Mit Inkassobüros ist das immer so eine Sache. MÜSSEN tun die überhaupt nichts! (obwohl das natürlich dann auch etwas dubios ist) Der Gläubiger wäre auch nicht verpflichtet Mahnungen zu verschicken sondern könnte direkt einen Anwalt kontaktieren ist aber verpflichtet dir eine Auskunft über ausstehende Forderungen zu geben. Du solltest damit in jedem Fall zum Verbraucherschutz gehen. Gar nichts machen ist auch nicht richtig weil die Forderung sonst an das Gericht und an einen Anwalt weitergeht die sich natürlich für die Belange des Gläubigers einsetzen.
Ich rede auch von dem Fall das sich der Schuldner NICHT um seine Angelegenheiten kümmert und von dem Fall das der Schuldner KEINEN Anwalt einschaltet und zähle lediglich auf wie die weiteren Schritte sind. Es steht auch nichts gegenteiliges in der Frage oder ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt.
Es ist der normale Vorgang das ein Inkassobüro die Forderung weitergibt (vorausgesetzt man meldet sich nicht oder bezahlt die Raten gar nicht oder nur sehr nachlässig) und dann eines schönen Tages ein Mahnbescheid eintrifft wenn du darauf nicht reagierst kommt der Vollstreckungsbescheid und somit hat erwirkt das Inkassobüro einen Titel und hat das Recht die Forderung an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten. Der wird dann versuchen einen Termin zu vereinbaren (macht aber auch jeder anders) und wenn man sich daran nicht hält steht die Zwangsvollstreckung an. Gleich verhält sich das auch beim Anwalt. Da wird man angeschrieben hat dann 14 Tage Zeit die Summe zu begleichen oder eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren. Meldet man sich nicht läufts weiter zum Gerichtsvollzieher und DAS ist der normale Ablauf. Wenn der Fall mal beim Anwalt liegt dann verschickt der keine großartigen Mahnungen mehr - warum sollte er auch. Schließlich hatte man im Vorfeld mehr als genug Zeit sich darum zu kümmern.
Mal abgesehen davon, dass Du diese Post unter "P" ablegen kannst...
Wer nicht einmal auf Nachfrage angibt, worin die Schuld bestehen soll verliert den Anspruch auf Erstattung von Nebenforderungen.
Ich würde das Schreiben an Otto geben, solche Forderungen werden von denen mit ziemlicher Sicherheit nicht an Inkassobüros weitergegeben.
Auf keinen Fall zahlen!
Beiseite legen und warten ob sie überhaupt einen gerichtlichen Titel einmal vorlegen können !
Da du ja nicht bestellt hast, erst einmal Widerspruch (natürlich müssen sie dir sagen, wer den Titel erwirkt hat. Erwähne außerdem, daß du zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig warst). Dann mal den Namen des Inkassounternehmens googlen, ob die schon mit Trickbetrug aufgefallen sind. Du könntest auch an den Otto-Versand (der war wohl gemeint) schreiben, ob die etwas davon wissen.
Fall nach deinem Widerspruch noch was kommt, zum Anwalt.
Es ist der deutsche Inakssodienst, und die sagen mir ja auch es sei von einem Versandhandel aber eben nicht den genauen Bestellzeitpunkt sondern nur wann es bei denen gelandet ist den Bestellzeitpunkt also das eintreten der Schuld sagen die mir absolut nicht und der versandhandel findet mich auch nicht in seinen Unterlagen
Aber ich denke doch es muss folgendes vermerkt sein:
- Was wurde bestellt
- Wann wurde bestellt
- Wohin wurde geliefert
- Rechnungskauf / Ratenkauf
- Wann wurde nicht bezahlt
- Wann ist es zum Inkasso gekommen
nur diese 6 Punkte wollte ich von denen wissen und die verweigern die Auskunft, ich habe nun gemeint sie mögen das dem Gericht überstellen denn spätestens da MÜSSEN die Auskunft geben!
dennoch wüsste ich es gerne vorher denn es könnte wohl sein das durch meinen Bruder mein Name missbraucht wurde, das zu beweisen würde schwer aber deswegen brauche ich ja den genauen bestellzeitpunkt da ich ja noch keine 18 war und somit offz. nie schulden hätte machen können.
ich glaube nicht das mein bruder so mies war, aber na ja man denkt ja dann an alles!
Du solltest auf dem Schreiben unbedingt wiedersprechen bzw Einspruch erheben. Die Aussage, dass du dazu bereit wärst diese Geschichte vor Gericht gehen zu lassen, dürfte diese vermutlich abschrecken - oder wenigstens dazu bringen einen normal üblichen Weg zu gehen- sprich die entstandene Summe, Datum, Betreff des angeblichen Schuldners und natürlcih worin die Summe entstanden sein soll.
Es lässt vermuten dass kein Titel vorliegt- denn sonst wäre wer ganz anders erschienen (Zwangsvollstrecker und zuvor natürlich entsprechende Mahbescheide)..
Inkassounternehmen haben eigentlich keine wirklichen "Rechte" sie dürfen weder in Wohnungen oder können an Konten- sie können drohen, Schreiben versenden, anrufen - aber nichts tatsächlich ausrichten- das sogenannte Vollziehen können und dürfen nur Beamte.
klingt nach abzocke, würde ich ignorieren und warten ob da noch was nachkommt und falls dann wirklich ein gelber brief kommt, einspruch einlegen
Ja nur die Frage ist ja, muss das Inkasso mir Lückenlos nachweisen wann ich bestellt haben soll oder können die wirklich nur sagne " Tja halt bestellt wann ist egal "
Ja, die müssen dir sogar die rechnung von otto in kopie schicken und den auftrag von denen, ansonsten wie ehitß das inkasso unternehmen?
ja muss es!
Auf Anfrage des Schuldners sind sie zur Aufschlüsselung dessen dazu gesetzlich verpflichtet.
EOS - DID = Deutscher inkassodienst.... wenn die das schicken müssen ist gut .... denn dann habe ich die am A**... äh allerwertesten
auch ein Anwalt würde nichts anderes machen als Mahnungen zu schicken wenn eine Summe offen sein sollte und zuvor nichts anderes passiert ist, als ein offener Betrag- vorher kann und wird er auch nichts tun (können).
Und geht etwas ans Gericht- steht nicht nur eine Seite (Gläubiger) sondern natürlich auch der angebliche Schuldner bzw dessen Anwalt- wo erst ein Richter sein Urteil geben wird und nicht irgendwelche Anwälte.
Sollten Inkassounternehmen etwas "eintreiben" bzw für den Auftraggeber geltend machen wollen müssen sie natürlich Auskunft erstatten- oder aber an das Unternehmen verweisen- den jeder Gläubiger- ob nun zurecht oder unrecht hat darauf Anspruch, wie und womit eine angeblich entstandene Summe entstanden sein soll und woraus diese sich aufschlüsselt.