Weihnachtsgeld wenn man kündigt?
Hallo, und zwar meine beste Freundin arbeitet im Einzelhandel. Sie hat in der Firma schon gelernt und ist jetzt seit einem Jahr schon ausgelernt. Sie hat allerdings nach der Lehre immer noch keinen neuen Vertrag bekommen obwohl sie den Chef öfters darauf angesprochen hat. Nun ist es leider so, dass sie gerne in eine andere Firma wechseln möchte, da dieser besser bezahlt und auch das Arbeitsklima da besser ist. Wenn sie jetzt kündigt hat sie noch einen Teilanspruch auf das Weihnachtsgeld, was sie sonst immer bekommen hat??? Haben iwas gelesen wenn man 9 Monate bereits gearbeitet hat, würde man z.B. die 9 Monate ausgezahlt bekommen statt 12 Monate.... Wäre super wenn uns da iwer weiterhelfen könnte MfG
10 Antworten
im Normalfall geht das Weihnachtsgeld dann flöten, ist entweder vom Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung abhängig.
Sie hat weder noch, da bis jetzt immer noch NACH ÜBER EINEM JAHR kein Vertrag existiert...Das ist das, wenn der Arbeitgeber sich immer drückt davor, einen Aufzustellen 3:-)
Nein da Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung von ihrem Chef war und sie keinen Anspruch darauf hat
MFG
Kann ich mir kaum vorstellen
Deine Freundin hat direkt nach der Lehre weitergearbeitet.
Da der Chef sie nicht nach Hause geschickt hat und sie schon seit einem Jahr Lohn erhält.hat sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
Anspruch auf Weihnachtsgeld hat sie nur,wenn es im Vertrag steht.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm
Bei allen Fragen rund um's Weihnachtsgeld ist deshalb zunächst einmal zu klären, ob der Anspruch des Arbeitnehmers irgendwo ausdrücklich geregelt ist.
Mögliche Fundstellen einer solchen Regelung:
Tarifvertrag --> Tarifverträge im Volltext --> Welcher Tarifvertrag gilt für Ihr Arbeitsverhältnis? --> tarifliches Weihnachtsgeld 2008 (externer Link) --> Beispiele für tarifvertragliche Regelungen des Weihnachtsgelds
öffentlicher Dienst: Jahressonderzahlung Baugewerbe (west - Arbeiter / Angestellte): TV 13. Monatseinkommen chemische Industrie (West): §§ 3ff TV Einmalzahlungen Gerüstbau: § 11 Rahmentarifvertrag Groß- und Außenhandel (Bayern): § 20 Manteltarifvertrag Groß- und Außenhandel (Hessen): § 14 Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe (Niedersachsen): § 18 Manteltarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Zusage des Arbeitgebers
Findet sich dort keine Regelung, dann kann sich der Anspruch ergeben aus betrieblicher Übung:
- Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird – etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen – und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann. (Es stellt sich die Frage ob Weihnnachtsentgelt in der Ausbildung dazu zählt)
w w w hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Gleichbehandlung.html#tocitem1
- aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz:
Was besagt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz? Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern keinen einzelnen Arbeitnehmer aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer behandeln darf.
Beispiel: Alle 15 Arbeitnehmer erhalten erstmals im November 2006 ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld. Alle – bis auf Herrn N. Der hat sich anscheinend in der letzten Zeit beim Chef unbeliebt gemacht. Da die Weihnachtsgeldzahlung eine begünstigende Maßnahme des Arbeitgebers ist und alle Arbeitnehmer – unabhängig von ihrer Funktion, der Dauer der Beschäftigung etc. – die Zuwendung erhalten und daher in puncto Weihnachtsgeld ausnahmslos miteinander „vergleichbar“ sind, wird Herr N. unter Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz schlechter gestellt. Da diese Schlechterstellung bzw. Ungleichbehandlung rechtlich verboten ist, hat er einen Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld.
Ja, Weihnachtsgeld für 9 Monate.
Ufff ist das ein Text :D aber Danke den lesen wir dann am Wochenende nochmal durch...Also im Grunde wenn ich das jetzt so richtig verstanden hab:
Für die 9 Monate würde sie eins bekommen, da Weihnachtsgeld immer gezahlt wurde AUCH in der Lehre...Hab ich das so jetzt einigermaßen richtig verstanden?? Die anderen bekommen ja auch schon seit Jahren ihr Weihnachtsgeld....
Weihnachtsgeld ist eigentlich ein freiwilliges Geld des Arbeitgebers,aber wenn Deine Freundin jetzt kündigen würde,da bin ich mir nicht mehr so sicher.Normalerweise steht Ihr für 9 Monate das Geld zu.
Eben das dachten wir auch aber wir sind uns da auch nicht so sicher...Vorallem bis sie jetzt kündigt ist es Ende Oktober sprich es sind dann sogar 10 Monate. Kann man sich da iwo schlau machen ohne gleich beim Anwalt 100 Euro zu lassen??
Vielleicht könnte die Verbraucherzentrale helfen oder wenn Deine Freundin in der Gewerkschaft ist.
Das ist tarifvertraglich geregelt. Im Allgemeinen verfällt der Anspruch, wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde. Die meisten Arbeitgeber lassen sich außerdem jährlich bescheinigen, dass aus der Zahlung einer Jahressonderzahlung kein Rechtsanspruch für folgende Jahre besteht.
Wenn sie den Betrieb wechseln will, sollte das Weihnachtsgeld ganz bestimmt nicht der ausschlaggebende Punkt sein.
auch wenn im alten "Lehrvertrag" angegeben ist, dass sie Weihnachtsgeld bekommt??? Ich geh mal vom alten Vertrag aus weil sie hat ja keinen anderen...