Kann man eine Zustimmung zu einer Versetzung widerrufen?

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Hallo Ally,

grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht und kann Dich auch umsetzen/ versetzen, soweit Grenzen des billigen Ermessens nicht überschritten werden.
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Ein weiterer wichtiger Punkt ist der alte Arbeitsvertrag. Ist dort der Arbeitsort aufgeführt, ist für eine Umsetzung eine Änderungsvereinbarung erforderlich.
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Ich vermute, dass Du so eine bzw. sogar einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast.
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In dem neuen vertraglichen Regelwerk dürfte auch die Arbeitszeit festgelegt sein. Ist diese auch noch flexibel, kann es Dir passieren, dass die erwähnten Minusstunden zustande kommen.
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Auch wenn es eine mündliche Zusage gibt, kann der Arbeitgeber argumentieren, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage eine Mehrarbeit nicht erfordert.
Er hat Dir also in Aussicht gestellt, dass Du Überstunden und Vertretung leisten kannst, ist aus meiner Sicht jedoch nur dann daran gebunden, wenn dies auch erforderlich ist.
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Zu guter Letzt muss der Betriebsrat dem neuen Arbeitsvertrag/ der Änderungvereinbarung zugestimmt haben.
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Folgende Möglichkeiten sehe ich noch:
Deine familiäre Situation erfordert ein bestimmtes Einkommen. Durch die Umsetzung hast Du finanzielle Einbußen, welche zur einer erheblichen finanziellen Verschlechterung Deiner Situation innerhalb der Familie führt.
Damit könnte die Umsetzung und die nicht eingehaltene mündliche Vereinbarung im Widerspruch zum Grundsatz Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen.
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Hier solltest Du den Betriebsrat einschalten und wie folgt argumentieren:
Du hast der Umsetzung nur deshalb zugestimmt, weil Dir versprochen wurde, dass Du keine finanziellen Einbußen erleiden würdest. Dieser Fall ist jedoch nun eingetreten. Der AG erfüllt damit nicht die zugesicherten Vereinbarungen.
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Ansonsten ist das Thema wirklich sehr komplex.
Eine Rechtsberatung kostet wohl in der Regel ein paar Euro.
Die Arbeitsagentur hat eine kostenlose Rechtsberatung. Du trägst nur die Telefonkosten (14 Cent aus dem Festnetz).
Tel: 01805 - 67 67 13
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Wünsche Dir viel Glück!

Liebe Ally, herzlichen Dank für den Stern über den ich mich sehr freue.

Sie haben Ihrer Versetzung zugestimmt, das können Sie nicht mehr einseitig widerrufen. Vertragsänderungen sind generell nur mit der Zustimmung beider Vertragspartner möglich.

Grundsätzlich sind mündliche Zusagen bindend. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung verpflichtet, allerdings scheitert dies in aller Regel an der fehlenden Beweisbarkeit! Beweisen könnten Sie das Vorhandensein einer mündlichen Vereinbarung beispielsweise mittels Zeugenaussagen.

Die Minusstunden müssen Sie nur im Rahmen der betrieblich geregelten Bandbreite akzeptieren. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig einfach Minusstunden anordnen.

Ich empfehle Ihnen sich an den Betriebsrat oder wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Eventuell ist es sinnvoll in die Gewerkschaft einzutreten.

Sie haben natürlich auch die Option sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Wichtig ist es, dass Sie nicht emotional reagieren, sondern sich auf dem Rechtsweg wehren.

Peter Kleinsorge

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung_umsetzung.htm hier kannst du dich mal belesen. nun hast du aber der versetzung mit deiner unterschrift zugestimmt. wenn kein zeitlimit in dem vertrag steht, dann hast du den zonk. du kannst natürlich wieder einen versetzungsantrag stellen, das ist dein gutes recht. aber zustimmen müssen die nicht. es wird seinen grund haben, wieso gerade du versetzt wurdest. hast du dir da mal gedanken gemacht?

Habt ihr einen Betriebsrat?

Ja, aber wirklich brauchbar ist der nicht

@Ally32

Der bringt nichts, der ist gekauft. Außer zu Ostern und Weihnachten ein paar Grüße, sonst hört man GAR NICHTS von dem.

@NettoOpfer

@NettoOpfer:

Ihre Kommentare bezüglich des Betriebsrates finde ich unter aller Kanone! Ich hoffe Sie haben Beweise für derartige Anschuldigungen.

Es ist auch wenig hilfreich, wenn Sie in emotionaler Erregung pauschal über einen Arbeitgeber und den Betriebsrat herziehen.

Wehren muss sich der betroffene Mitarbeiter selbst. Der Betriebsrat kann den Mitarbeiter dabei unterstützen, beispielsweise bei einem Arbeitsgerichtsprozess, wenn der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstößt.

Um es klar auszudrücken:

Wenn der Arbeitgeber nachweislich Dreck am Stecken hat, sollte der betroffene Arbeitnehmer sich wehren und der Betriebsrat (gegebenfalls gemeinsam mit der Gewerkschaft) diesen dabei unterstützen.

Peter Kleinsorge

Du kannst dem nicht mehr wiedersprechen.Ich denke Dein BR hat schon zugestimmt, kein zurück möglich.

Vielelicht ist es nicht möglich das rückgängig zu machen, aber man kann ja einen neuen Versetzungsantrag stellen, auch wenn die Aussichten bei Netto gleich Null sind.

Was heißt gleich Null, die gehen sogar ins Minus!