Wasserschaden wer muss jetzt zahlen?

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7 Antworten

Hier ist zunächst dein Vermieter zu informieren und aufzufordern, den Schaden zu beheben. Vor allem muss ergründet werden, wer oder was den Wasseraustritt verursacht hat.

Du hast jedenfalls explizit gegenüber deinem Vermieter Anspruch auf Beseitigung der Schäden . zumal es noch zusätzlich zu Schimmelbildung kommen kann. Da ist auch der Einsatz von Trocknern rund um die Uhr erforderlich. So lange diese geräuschintensiven Geräte in Betrieb sind, darf die Miete um 100 % gemindert werden.

Auch wird es erforderlich sein, dass der Vermieter die betroffenen Räume neu tapeziert und streicht. Alle Kosten kann er über seine Gebäude-Versicherung abrechnen.

Unter Umständen auch eine zeitweilige Ersatzwohnung.

Sollte sich ein Mieter hier ursächlich schuldhaft verhalten haben, kann der dann belangt werden und sich über seine Haftpflichtversicherung wieder befreien lassen.

Das kommt natürlich auf die Ursache an.

Üblicherweise haben solche Häuser eine Gebäudeversicherung, die auch für Leitungswasserschäden aufkommt.

Wenn dies ein solcher Schaden ist, dann muss als erstes die Versicherung informiert werden und die wickelt das dann ab. (Üblicherweise kommt dann als erstes ein Handwerker, der das akute Problem erstmal stoppt und anschließend ein Leckorter, der die Ursache bestimmt)

Naja muss erstmal der Vermieter alles prüfen.

Vermieter nachweisbar informierem, Hausmeister reicht nicht aus. Der Vermieter benachrichtigt die Immbilienversicherung, die sich um die Schadensbehebung und den Verursacher kümmert.

Mache eine Mietminderung geltend, wenn du nicht alle Räume deiner Wohnung bewohnen kannst.

Sind deine Haushaltsgegenstände geschädigt, wäre deine Hausratversicherung zu informieren.

Der Verursacher. Ggf. seine Versicherung. Hausverwaltung und Vermieter detailliert informieren.