Wasserschaden selbst verursacht...?

8 Antworten

Eine dauerhafte Schlauchverbindung zwischen Leitungswassersystem und Heizkreislauf ist meines Wissens aus wasserschutzrechtlichen Gründen verboten, auch unter Einsatz zweier Hähne. Wenn zum Auffüllen des Heizkreislaufes ein Schlauch erlaubterweise kurzfristig angeschlossen, Wasser nachgefüllt und der Schlauch wieder entfernt worden wäre, wäre es zu diesem Schaden gar nicht gekommen. Und somit entstand der Wasserschaden im Zusammenhang mit einem illegalen Umbau, was den Gebäudeversicherer leistungsfrei stellt - egal wer, was, wann, warum.

Leider hat sie es wohl beim letzten mal nicht wieder richtig zu gedreht

das konnte auch daran gelegen haben,dass der wasserhahn defekt war! ich würds der versicherung melden.

da musst du dir wohl deinen Versicherungsordner zur Hand nehmen und das Kleingedruckte studieren. Wenn der Wasserhahn undicht war, liegt ja noch nicht mal Fahrlässigkeit vor.

Die Gebäudeversicherung wird die Regulierung des Schadens mit dem Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung zu 100% ablehnen.

Du solltest auf jeden Fall eine Trocknung der Estrichdämmschicht vornehmen lassen, um Folgeschäden am Putz oder Schimmelbildung zu vermeiden.

Achtung: Es gibt teils erhebliche Preisunterschiede bei den Trocknungsunternehmen. Du solltest unbedingt mehrere Angebote vergleichen.

DerFanta  03.12.2012, 22:45

Naja, grobe Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht. Sonst wäre ja auch der nicht zugedrehte Zulaufhahn an einer jeden Waschmaschine grob fahrlässig, und das sehe ich nicht.

Wohnst Du in einem Ein-/Mehrfamilienhaus oder einer Eigentums-/Mietwohnung?

Im letzteren Fall ist evtl. die Haftpflichtversicherung betroffen.