Wasserschaden in der Küche, Bautrockner was muss ich nun machen bei den Kosten?

4 Antworten

Die Kosten der Trockner wie Miete und Stom übernimmt die Gebäudeversicherung. Einen separaten Zähler benötigst du nicht, da die Geräte einen integrierten Zähler besitzen.

Die Stromkosten werden je nach Versicherung mit 25-27 ct/kWh abgerechnet. Wenn dein Vertag teurer ist, musst du eine Kopie deines Vertrags bei der VS einreichen. Dann wird die Einheit angepasst.

Die Kosten gehen von der Versicherung an den Vertragsnehmer. Also entweder dein Vermieter oder die Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft. Von dort an den Vermieter und der muss das Geld an dich weiterreichen. Informiere aber deinen Stromanbieter, dass du einen Wasserschaden hast und lass dem Stromanbieter die Verbrauchsaufstellung zukommen, die du am Ende auch von deinem Vermieter erhälst. (Sonst wird dein Abschlag abgehoben.)

??? Der Vermieter hätte das regeln und natürlich auch die Kosten der Trockner tragen müssen.

Hast du wenigstens deinen Zählerstand aufgeschrieben als der Trockner reingestellt wurde?

Beschaffe Dir für 15 Euro einen Stromzwischenzähler und messe den Verbrauch.

Der gesamte Verbrauch ist Vermietersache.

Ebenso kannst Du durch den Anschlusswert "Watt" und die Betriebsstunden den Stromverbrauch errechnen: XXX Kilowatt mal XXX Stunden ergibt XXX Kilowattstunden.

Kilowattstunden mal 0,30 Euro ergibt Kosten.

RECHNEN !


An anderer Stelle wurde bereits der Weg zur Ermittlung der Kosten erläutert. Ich möchte nur noch ergänzen, dass du für die Zeit des Trocknereinsatzes die Miete um bis zu 100% mindern darfst wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Urteil(e) findest du dazu im Internet (Google).