Wasserschaden im Waschkeller bis zum Treppenhaus?

3 Antworten

Ob Estrich, wassergeschützt oder nicht, all das braucht Euch nicht zu kümmern. Das werden die Versicherungen letztlich unter sich ausmachen.

Die Gebäudeversicherung geht IMMER vor. Die muss den Schaden regulieren. Eventuell(!) wird sie dann Regress von dir und somit deiner Haftpflichtversicherung fordern.

In erster Linie ist dafür die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Damit ist er auch besser bedient. Erst wenn sich diese Versicherung an dich wendet wegen Regress, wird es für dich ein Haftungsfall. Den gesamten Schriftverkehr leitest du an deine private Haftpflicht weiter.

Natürlich solltest du bereits jetzt, deine Haftpflichtversicherung verständigen.