Wasserschaden durch tropfenden Wasserhahn

5 Antworten

Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden. Hinsichtlich der Gebäudeschäden wird die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden regulieren. Sollte Inventar betroffen sein, reguliert diese Schäden die Hausratversicherung des jeweiligen Mieters. Da Du den Schaden offenbar fahrlässig herbeigeführt hast, können beide o. g. Versicherer Dich anschließend in Regress nehmen. An dieser Stelle kommt dann Deine Privathaftpflichtversicherung in's Spiel und wird die berechtigten Ansprüche der anderen Versicherer befriedigen.

qugart  10.12.2014, 10:26

Ich bin mir da nicht sicher, ob es über die Gebäudeversicherung geht.

Denn der Schaden war eben kein Schaden an einem Leitungsrohr. Der Schaden trat auf, weil der Mieter ein Leitungsrohr (den Siphon) entfernt hat.

Insgesamt dürfte es hier auch um grobe Fahrlässigkeit handeln. Was aber bei den Mietsachschäden und den Haftpflichtschäden an der unten liegenden Wohnung nicht viel ausmachen dürfte, so es sich um einen neueren Tarif handelt.

Über die Haftpflichtversicherung wird dann auch der Feuerwehreinsatz reguliert.

Hallo steffpew

Du, bzw. deine Versicherung

Gruß HobbyTfz

Kurz: du brauchst eine Privathaftpflichtversicherung, die auch grobe Fahrlässigkeit übernimmt.

Menuett  11.12.2014, 12:13

Jede Privathaftpflicht übernimmt grobe Fahrlässigkeit.

Deine Hausratversicherung

Menuett  11.12.2014, 12:13

Die Hausrat zahlt keine Schäden am Haus. Nur an den eigenen Möbeln und Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Hausrat also sicher nicht.